Beiträge von maces

    Ich habe das Fahreug privat von Person A gekauft. Person A hat das Fahrezug vor weniger als 2 Jahren (14.04.23) vom Vertragshändler B gekauft.

    Der Kaufvertrag zwischen Person A und mir ist die ADAC Vorlage und es wurden keine besonderen Vermerke zum Zustand und zur Dauer der Gewährleistung gemacht.

    Der Kauvertrag zwischen Person A und Händler B liegt mir nicht vor.

    Hallo zusammen,


    ich habe vor kurzem einen gebrauchten MX5 ND BJ 2017 gekauft und bei der (ersten) Handwäsche festgestellt, dass an der Tür kleine Bläschen im Lack sind, auf einer Fläche die etwas größer als eine Hand ist.

    Der Vorbesitzer hat das Fahrezug vor nicht ganz 2 Jahren vom Mazda Händler gekauft. Beim Anruf beim Händler wurde mir bestätigt, dass das im Rahmen der Aufbereitung gemacht wurde.

    Anfang der Woche habe ich dann Bilder gemacht und alles dem Händler zukommen lassen.

    Seitdem ist Funkstille.


    Meine Frage zielt nun auf das Thema Gewährleistung ab, im Internet habe ich keine eindeutige Aussage gefunden.

    Ich verstehe es so, dass eine 2 Jährige Gewährleistungspflicht vorhanden ist, für Mängel die beim Verkauf schon da waren.


    Da die Nachlackierung vor dem Verkauf durch die Mazda Werstatt durchgeführt wurde, waren die Partikel/Staubkörner doch bereits beim Händler Verkauf im Lack.


    Den ursprünglichen Kaufvertrag vom Vorbesitzer habe ich leider nicht.


    LG