Garantie überträgt sich auf den Zweitkäufer, Gewährleistung nicht.
Das Stichwort zur Lösung heißt hier "Gewährleistungsabtretung".
Bei einem Auto mit 6 Jahren Neuwagen"garantie" des Herstellers kein Problem.
Bei Privatkäufen von Smartphones o.ä. schon deutlich wichtiger. Kauft man z.Bsp. ein iPhone das ein Jahr alt ist, hat man ohne Gewährleistungsabtretung des Vorbesitzer keinen Anspruch mehr gegen Apple, da die Garantie nur 6 Monate beträgt, und danach die gesetzliche Gewährleistung greift.
Ohne dich arg richtig stellen zu wollen:
Gewährleistung hast du per Gesetz, da wieselt sich kein Hersteller der Welt raus. Unabhängig ob Erst oder Zweitkäufer.
Garantie ist eine rein Freiwillige Sache der Hersteller. Normalerweise (so kenne ich es) steht in den AGBs zu den Garantiebedingungen: Bla bla bla nur für Erstkäufer und bei Weiterverkauf erlischt die Garantie.
Eine Gewährleistungsabtretung ist eben genau das hat in der Regel NICHTS mit Garantie zu tun.
(Da ich das erste mal einen gebrauchten Kaufe, kam mir der Gedanke nur da und weil oben ja explizit von 6 Jahren Garantie gesprochen wurde.