Danke für den Vorschlag zum DIY Reparatursatz, aber das steht nicht zur Debatte.
Meine Fähigkeiten diesbezüglich waren schon beim ersten Revell-Bausatz vor 50 Jahren erkennbar und sind seither nicht besser geworden.
Mein Wagen hat erst 5.000 km runter und ich wünsche mir ein Ergebnis der Lackierung, die dem Zustand des Wagens entspricht.
Dieses Experiment, gebrauchte Felgen aufzubereiten, kommt allein daher, dass ich zu geizig war den Preis für neue BBS zu bezahlen, der ist ja wirklich happig.
Wenn ich nun mit ca. 1.500,- -bis 1.700,- Euro auskomme (400,- Felgen + 100,- Versand + ca. 1.000,- Lackierung + evt. 200,- RDKS-Sensoren)
und danach die OEM BBS-Felgen im Neuzustand in meiner Wunschfarbe Gunmetal habe, dann geht meine Rechnung für mich auf.
Muß halt noch der richtige Betrieb gefunden werden.
Wenn man sich durchliest, was die Firma https://www.felgenveredelung-ebert.de/ in Hückelhoven zu ihrem eigenen Procedere
bei Felgenreparaturen schreibt, bin ich im Moment einigermaßen verunsichert, was das sonst übliche Pulverbeschichten aller anderen von mir recherchierten Betriebe um Neuss angeht:
Der Sonderausschuss Räder und Reifen des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT) hat sich mit dem Thema Felgenreparatur befasst und dazu die folgenden gesetzlichen Regelungen auf den Weg gebracht:
- Nur gegossene und geschmiedete Leichtmetallräder lassen sich reparieren.
- Um sicherzustellen, dass keinerlei Verformungen im Felgenbett vorhanden sind, ist der Rundlauf und der Planlauf vor der Felgenreparatur zu prüfen. Werte von maximal 0,5 mm sind hierbei als Richtwert anzusehen.
- Räder mit Rissbildung darf man nicht reparieren und sind sofort zu erneuern.
- Wärmeeinbringung und Auftragsschweißvorgänge jeglicher Art sind nicht zulässig.
- Eine Materialrückverformung ist nicht zulässig.
- Eine fachgerechte Felgenreparatur ist nur bis zur maximalen Beschädigungstiefe im Grundmetall von 1 mm und nur im Bereich von 50 mm in radialer Richtung ausgehend vom Außenhorn zulässig. Mit Grundmetalltiefe ist übrigens die Tiefe im Metall abzüglich der Lackschicht gemeint.
- Im Bereich über 50 mm vom Außenhorn bis zum Zentrum, außerhalb der aufzubereitenden Bereiche ist nur eine Aufbereitung der Lackschichten zulässig.
- Die Anlagefläche des Rads, Radbefestigungsbohrungen, Mittenloch, Ventilsitz sowie die Innenfläche der Speichen und das Felgenbett dürfen nicht aufbereitet oder lackiert werden.
- Die Herstellerkennzeichnung und die Typ-Genehmigungszeichen (KBA-Nummer, E-Zeichen) müssen in ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild unverändert erhalten bleiben.
- Die maximale Einwirktemperatur von 90 °C darf nicht länger als 40 Minuten andauern. Pulverbeschichtungen mit höheren Temperaturen und Einwirkzeiten sind nicht zulässig.
- Die Bearbeitung von Rädern mit Sandstrahlgeräten und deren Sandstrahlmedien, wie auch das thermische Entlacken ist nicht zulässig.
Diese Firma erweckt damit ja ein bißchen den Eindruck, als sei alles verboten, was die anderen Betriebe so zur Felgenreparatur machen.
(Sandstrahlen, Pulverbeschichten, Materialauftrag bei tieferen Kratzern als 1mm etc.)
Ich bin jetzt unsicher, was tun...