Das mit dem Widerspruch würde ich mir gut überlegen.
An sich ist ein Verkehrsunfall mit Fahrlässigkeit afaik ein 35€ Bußgeld und alles, was keine Punkte bringt, hat auch keinen Einfluss auf den Führerschein auf Probe.
Wenn du widersprichst, wird aber ein "richtiges" Verfahren auf gemacht, d.h. das schaut sich nochmal jemand genauer an. Zunächst einmal kommt dafür noch eine Bearbeitungsgebühr oben drauf, die leicht nochmal so hoch sein kann. Außerdem kann es sein, dass der Sachbearbeiter dabei noch ein "neues" Vergehen entdeckt, das dann doch mit Punkten behaftet ist und damit zu einer Verlängerung der Probezeit führt. Sowas wie Vorfahrt missachtet oder so. Mir fällt da gerade kein passendes Vergehen ein, aber das könnte theoretisch passieren.
Da sie noch unter 21 ist, wäre die Verhandlung, sofern es zu einer kommt, auch nicht vor einem Richter, der auf Verkehrsdelikte spezialisiert ist, sondern vor einem, der auf Jugenddelikte spezialisiert ist. Verkehrsrichter stellen Bagatellfälle eher mal ein, Jugendrichter haben dagegen nicht selten mit schwerer Kriminalität zu tun und tendieren deswegen dazu, Verfahren bis zum Ende aufzuklären, was dann leicht auch hohe Anwalts- und Verfahrenskosten nach sich ziehen kann. Ich hatte mal eine simple zu schnell Fahrung (60 in einer 50er), die schlussendlich im Verlauf von 4 Jahren 3 mal vor Gericht gegangen ist, auch wegen einem Meineid von einem der beteiligten Polizisten und am Ende habe ich nur deshalb recht bekommen, weil mein Anwalt eine Rechnung vorzeigen konnte, von deren Echtheit ich persönlich nicht überzeugt war.
Dieses Bußgeld hat auch absolut keinen Einfluss auf die Klärung der Schuldfrage bei der Versicherung, das sind jetzt komplett separate Vorgänge. Auf dem Initialen Unfallbogen steht sie als Verursacherin drauf und damit gilt das erstmal so. Du brauchst dir auch keine großen Hoffnungen zu machen, dass da nochmal jemand von der Versicherung drauf schaut. Wenn der Schaden am anderen Auto auch nur so eine Kleinigkeit ist, die für ein paar hundert € behoben werden kann, würde es die Versicherung mehr kosten, einen Gutachter dran zu setzen, als die Regulierung des eigentlichen Schadens kostet. Daher regulieren sie dann einfach.
Auch da hatte ich einen ganz ähnlichen Fall mal. Ich habe auf einer 30er Straße innerorts gewendet, weil auf der anderen Seite eine Parklücke war. Dabei ist mir ein Motorrad mit ordentlich Karacho hinten rein geknallt. Die Motorradfahrerin hat mich überholt und in ihrer Aussage gesagt, dass sie auf die Uhr geschaut hat und ich dann plötzlich auf der Straße "aufgetaucht" wäre. Ein befreundeter Gutachter hat vom Schaden an meinem Auto und der Strecke, die sie über den Asphalt geschliddert ist, geschätzt, dass sie mit ca. 50-60 eingeschlagen sein muss (davor hat sie ja noch gebremst und das war in einer 30er!). Ich war zum Zeitpunkt des Einschlags schon vollständig in der Gegenspur. Das war eine Fahrlässige Körperverletzung, daher direkt Strafverfahren. Die Schuldfrage war dabei gar keine. Ich habe die Fahrtrichtung gewechselt und dabei jemand anderen getroffen, der/die in gleicher Richtung weiter gefahren ist. Damit bin ich schuld. Ihre Geschwindigkeit (über 50 in einer 30er) und ihr Überholvorgang in einer unübersichtlichen Verkehrssituation (das ganze war auf einer kleinen und nicht weit von einer großen Krezung weg) sind separate Vergehen, die separat geahndet werden müssten. Die haben mit der Schuldfrage des Unfalls in der Situation erstmal nichts zu tun. Ich durfte damals 700€ an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. „Nur“ 700€, weil ich mich reumütig gezeigt habe. Außerdem war mein Auto mehr oder weniger Totalschaden.
So ärgerlich die Sache auch ist und so fragwürdig der Überholvorgang des anderen aus deiner Perspektive klingt, sind die Fakten erstmal (wenn ich den Unfall richtig verstanden habe), dass sie aus der „linken Spur“ (rechts war ja offenbar noch Platz für ein zusätzliches Auto) auf einmal nach rechts abgebogen ist, dabei mit ihrer Front ein vorbeifahrendes Auto angeditscht hat und zum Zeitpunkt des „Einschlags“ dessen Front schon auf Höhe ihrer Front war, d.h. gerade aus einem so tiefen Auto wie dem Mazda hätte sie den anderen Wagen beim losfahren eigentlich schon aus dem Seitenfenster sehen müssen.
Ich würde mich da jetzt nicht großartig wehren, sondern das als Lehrgeld verbuchen. Ein paar kleinere Unfällchen hatten wir glaube ich alle in jungen Jahren mal. Meine 2,5 waren alle vor meinem 23. Geburtstag. Man braucht einfach ein wenig Erfahrung, um einen besseren Überblick zu entwickeln (und in meinem Fall dann noch ein paar Jahre für die geistige Reife). Auspolierbare Lackkratzer sind die Arbeit und das Risiko nicht wert.