Beiträge von bwm

    Wie gehabt: sein "Vergehen" der Fahrlässigkeit ist erstmal ein separates Vergehen und für die Schuldfrage in erster Instanz nicht relevant. Ich erinnere nochmal an meinen Fall. Motorrad mit deutlich über 50 in der 30er, überholt im Kreuzungsbereich und schaut dabei nach eigener Aussage nicht nach vorne. Trotzdem bin ich schuld, weil ich die Fahrtrichtung geändert habe.


    Aber ja: geh zum Anwalt und sprich mit dem. Auch wieder wie gesagt: bedenke dabei, dass seine und deine Interessen nicht zwingend die gleichen sind. Aber vielleicht lohnt es sich ja doch.

    Persönliches Rechtsverständnis und gesprochenes Recht sind halt doch unterschiedliche Sachen. Genauso wie Recht haben und Recht bekommen. Sie als junge Fahrerin zählt halt eh zur Risikogruppe, vielleicht waren die Polizisten da etwas voreilig.

    Wie gesagt: wenn du nicht einen Liebhaber findest, der das Auto genau so sucht, wie es ist, zahlt man dir Modifikationen nicht mit. Und die können sogar einen negativen Einfluss haben, weil zum Beispiel ich keinen anderen Auspuff möchte. Da würden also noch zusätzliche Kosten für die Rückrüstung anfallen. Wenn wirklich alles eingetragen ist, wird auch die Rücktragung der Kombi Auspuff und Tuning ein Thema. Oder halt jemand anderes sucht zwar eine nicht-originale AGA, aber eben nicht genau die verbaute.


    Ich mein versuch es. Stell ihn für deinen Wunschpreis ein und schau, ob sich jemand meldet. Aber habe keine zu hohen Erwartungen.


    Beim abmelden bedenken, dass je nach Versicherung die Teilkasko zwar eine Weile weiterläuft, aber das auch zeitlich begrenzt ist. Glaube 1 Jahr oder sowas. Also du solltest dich mit Versicherung gegen Diebstahl beschäftigen, wenn du ihn wirklich abmeldest und stehen lässt

    insgesamt zählen Umbauten normalerweise in den Verkaufspreis nicht rein. Wenn du nicht Glück hast und einen ganz großen Liebhaber findest, der dir den Mehrpreis teilweise bezahlt, haben Umbauten keinen Einfluss. Bzw. manchmal sogar negativ. Wenn ich mich recht erinnere, kann Ronotto davon ja ein Lied singen.

    Also einfach bei Mobile schauen, was ähnlich alte mit ähnlicher Laufleistung kosten und das ist dann dein Preisbereich. Tendenziell am unteren Ende dessen, was dort steht, wenn du es eilig hast.


    Aber wo geht es denn hin? Mitnehmen ist keine Option? Man kann so ein Auto ja notfalls auch verschiffen.

    ja, klar. wenn ihr eine Rechtsschutz habt und einen Anwalt, dem ihr Vertrauen könnt, dann ruhig erstmal mit dem besprechen. Das kostet ja dann erstmal nichts.

    Denk aber daran, dass der Anwalt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bezahlt wird und sein Honorar vom Aufwand abhängt. Es ist also nicht zwingend in seinem Interesse, das ganze zügig und für dich günstig abzuschließen. Dabei möchte ich keinem etwas konkretes unterstellen. Das hat mir nur mein damaliger Anwalt (Schulfreund meines Vaters) mal gesagt, als ich ihn gefragt habe, warum die Gegenseite krampfhaft versucht, Geld aus meiner längst verarmten und schwer kranken Oma raus zu quetschen (ging um einen Erbschaftsstreit in einer "Patchwork"-Familie..ganz eklige Sache)


    ich bin auch kein Anwalt und habe keine dahin gehende Vorbildung. Ich habe aber in jungen Jahren unangenehm viel Erfahrung mit Gerichtsverfahren gesammelt. Insgesamt 8 Verhandlungen, bei denen ich zwischen 16 und 23 anwesend war, davon die Hälfte als Beschuldigter und die andere Hälfte als Zeuge / Geschädigter (bei Straftaten ist ja der Kläger die Staatsanwaltschaft, man selbst ist nur Zeuge)

    Das mit dem Widerspruch würde ich mir gut überlegen.

    An sich ist ein Verkehrsunfall mit Fahrlässigkeit afaik ein 35€ Bußgeld und alles, was keine Punkte bringt, hat auch keinen Einfluss auf den Führerschein auf Probe.

    Wenn du widersprichst, wird aber ein "richtiges" Verfahren auf gemacht, d.h. das schaut sich nochmal jemand genauer an. Zunächst einmal kommt dafür noch eine Bearbeitungsgebühr oben drauf, die leicht nochmal so hoch sein kann. Außerdem kann es sein, dass der Sachbearbeiter dabei noch ein "neues" Vergehen entdeckt, das dann doch mit Punkten behaftet ist und damit zu einer Verlängerung der Probezeit führt. Sowas wie Vorfahrt missachtet oder so. Mir fällt da gerade kein passendes Vergehen ein, aber das könnte theoretisch passieren.

    Da sie noch unter 21 ist, wäre die Verhandlung, sofern es zu einer kommt, auch nicht vor einem Richter, der auf Verkehrsdelikte spezialisiert ist, sondern vor einem, der auf Jugenddelikte spezialisiert ist. Verkehrsrichter stellen Bagatellfälle eher mal ein, Jugendrichter haben dagegen nicht selten mit schwerer Kriminalität zu tun und tendieren deswegen dazu, Verfahren bis zum Ende aufzuklären, was dann leicht auch hohe Anwalts- und Verfahrenskosten nach sich ziehen kann. Ich hatte mal eine simple zu schnell Fahrung (60 in einer 50er), die schlussendlich im Verlauf von 4 Jahren 3 mal vor Gericht gegangen ist, auch wegen einem Meineid von einem der beteiligten Polizisten und am Ende habe ich nur deshalb recht bekommen, weil mein Anwalt eine Rechnung vorzeigen konnte, von deren Echtheit ich persönlich nicht überzeugt war.


    Dieses Bußgeld hat auch absolut keinen Einfluss auf die Klärung der Schuldfrage bei der Versicherung, das sind jetzt komplett separate Vorgänge. Auf dem Initialen Unfallbogen steht sie als Verursacherin drauf und damit gilt das erstmal so. Du brauchst dir auch keine großen Hoffnungen zu machen, dass da nochmal jemand von der Versicherung drauf schaut. Wenn der Schaden am anderen Auto auch nur so eine Kleinigkeit ist, die für ein paar hundert € behoben werden kann, würde es die Versicherung mehr kosten, einen Gutachter dran zu setzen, als die Regulierung des eigentlichen Schadens kostet. Daher regulieren sie dann einfach.


    Auch da hatte ich einen ganz ähnlichen Fall mal. Ich habe auf einer 30er Straße innerorts gewendet, weil auf der anderen Seite eine Parklücke war. Dabei ist mir ein Motorrad mit ordentlich Karacho hinten rein geknallt. Die Motorradfahrerin hat mich überholt und in ihrer Aussage gesagt, dass sie auf die Uhr geschaut hat und ich dann plötzlich auf der Straße "aufgetaucht" wäre. Ein befreundeter Gutachter hat vom Schaden an meinem Auto und der Strecke, die sie über den Asphalt geschliddert ist, geschätzt, dass sie mit ca. 50-60 eingeschlagen sein muss (davor hat sie ja noch gebremst und das war in einer 30er!). Ich war zum Zeitpunkt des Einschlags schon vollständig in der Gegenspur. Das war eine Fahrlässige Körperverletzung, daher direkt Strafverfahren. Die Schuldfrage war dabei gar keine. Ich habe die Fahrtrichtung gewechselt und dabei jemand anderen getroffen, der/die in gleicher Richtung weiter gefahren ist. Damit bin ich schuld. Ihre Geschwindigkeit (über 50 in einer 30er) und ihr Überholvorgang in einer unübersichtlichen Verkehrssituation (das ganze war auf einer kleinen und nicht weit von einer großen Krezung weg) sind separate Vergehen, die separat geahndet werden müssten. Die haben mit der Schuldfrage des Unfalls in der Situation erstmal nichts zu tun. Ich durfte damals 700€ an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. „Nur“ 700€, weil ich mich reumütig gezeigt habe. Außerdem war mein Auto mehr oder weniger Totalschaden.


    So ärgerlich die Sache auch ist und so fragwürdig der Überholvorgang des anderen aus deiner Perspektive klingt, sind die Fakten erstmal (wenn ich den Unfall richtig verstanden habe), dass sie aus der „linken Spur“ (rechts war ja offenbar noch Platz für ein zusätzliches Auto) auf einmal nach rechts abgebogen ist, dabei mit ihrer Front ein vorbeifahrendes Auto angeditscht hat und zum Zeitpunkt des „Einschlags“ dessen Front schon auf Höhe ihrer Front war, d.h. gerade aus einem so tiefen Auto wie dem Mazda hätte sie den anderen Wagen beim losfahren eigentlich schon aus dem Seitenfenster sehen müssen.

    Ich würde mich da jetzt nicht großartig wehren, sondern das als Lehrgeld verbuchen. Ein paar kleinere Unfällchen hatten wir glaube ich alle in jungen Jahren mal. Meine 2,5 waren alle vor meinem 23. Geburtstag. Man braucht einfach ein wenig Erfahrung, um einen besseren Überblick zu entwickeln (und in meinem Fall dann noch ein paar Jahre für die geistige Reife). Auspolierbare Lackkratzer sind die Arbeit und das Risiko nicht wert.

    Also Sven, ich glaube du hast die Aussage

    Die relevante Frage ist sein Verhalten bei Regen, denn gute Reifen für trockene Fahrbahn kann ja bekanntlich jeder bauen!

    Etwas zu wörtlich genommen. Was Ronotto sagen wollte war denke ich, dass es deutlich mehr Reifen gibt, die im Trockenen gut (genug) sind, als solche, die auch im Nassen noch gut (genug) sind. Und wenn der besprochene Maxxis im trockenen gut ist heißt das halt noch nicht, dass er im Nassen gut ist. Und das ist ein sehr guter Punkt. Der MX-5 wird ja auf eben solchen Reifen ausgeliefert (im trockenen brauchbar, im nassen nicht), daher haben die meisten damit wohl auch eigene Erfahrung.


    Und ich sehe das mit den Reifen auch etwas differenzierter. Wenn man die Argumentation "Reifen sind DAS sicherheitsfeature, da spart man nicht" zu Ende denkt, müsste man ja am Ende 9 verschiedene Reifensätze zu Hause haben (jeweils den Besten in trocken warm, trocken kalt, trocken sehr kalt, feucht warm, kalt, und sehr kalt und nass warm, kalt und sehr kalt (also glatt)). Und könnte nach der Hinfahrt eventuell nicht mehr zurückfahren, wenn es auf einmal angefangen hat, zu regnen. Man hätte ja nicht mehr den besten Reifen für die aktuelle Situation drauf und würde daher die Sicherheit kompromittieren. Dann müsste man sich die jetzt korrekten Reifen eben mit einem Hubschrauber einfliegen lassen und vor Ort tauschen.


    Natürlich macht das niemand so, aber eben deshalb sind Reifen immer ein Kompromiss. Welcher ist denn überhaupt "der beste" Reifen. Der, der den kürzesten Bremsweg hat? Der, der die höchsten Seitenkräfte übertragen kann? Und im Trockenen oder im Nassen? Mal davon abgesehen, dass ich weder das Fahrkönnen, noch die finanziellen Mittel habe, alle Reifen selbst mal auszuprobieren, und mich daher oftmals auf Reifentests verlassen muss (die ja gegen Einwurf kleiner Münzen auch mal "modifiziert" sein können), hätte ich für diese 4 Situationen schon bis zu 4 verschiedene "beste" Reifen.


    Und auch, wenn ich selbst in der glücklichen Lage bin, dass mich 200€ mehr in egal welchem Monat nicht übermäßig zurückwerfen.. Das hier

    Aber mal ganz ehrlich, was zahlt man heutzutage für eine Tankfüllung? Oder was für schöne Upgrades (Auspuff, Fahrwerk ...). Da kommt es doch nun wirklich nicht auf 200 Euro mehr für einen Reifensatz an. Das ist DAS Sicherheitsfeature an Autos.

    Ist schon eine sehr privilegierte Aussage. Ich würde behaupten, dass für die Mehrheit der Autofahrer 200€ mehr pro Monat einen (teils erheblichen) Unterschied machen. Das Median-Einkommen in D beträgt schließlich nur 45.800€ jährlich bzw 3.820€ monatlich... Brutto. Da bleiben dann ca 2.800€ netto. Wenn man dann mal die durchschnittliche Neumiete in Berlin (17,40€/m2) für eine 80m2 Wohnung nimmt, geht schon mal die Hälfte davon nur für die Kaltmiete weg. Und das ist jetzt für den mittleren Arbeitnehmer gerechnet. 50% der Menschen in D haben weniger als das. Deshalb ist es für sehr viele sehr wohl ein Unterschied, ob der Reifensatz fürs Auto 200€ mehr kostet. Und deshalb ist auch die Wahl eines Mittelklasse-Reifens absolut legitim. Wenn man mit einem weniger guten Reifen vorsichtiger / langsamer Fährt, geht man kein höheres Risiko ein, als jemand, der mit einem Premium-Reifen "am Limit" fährt.

    Stecker nicht richtig drauf kann ich mir allerdings auch nicht vorstellen. Diese "Schalter" funktionieren ja über die Leitfähigkeit des Mediums. Da sind 2 Kontakte mit einer Spannung dazwischen angelegt und wenn Strom über die Waschflüssigkeit fließt, dann ist die Lampe aus. Und wenn der Stand so tief fällt, dass die Kontakte keinen Kontakt mit dem Waschwasser mehr haben, geht die Lampe an.

    Das heißt aber eben auch, dass die Lampe leuchten müsste, wenn der Stecker nicht aufgesteckt wäre, weil dann ja auch kein Strom fließt.

    Du könntest mal in den Behälter rein sehen, ob du die Kontakte des Schalters siehst. Die dürfen sich nicht berühren. Wobei man in den Scheibenwaschwasserbehälter ja oftmals nicht direkt rein schauen kann.


    Tante Edith sagt: das stimmt doch nicht. Der Sensor im Mazda ist (anders als die, die ich bisher kennengelernt habe) ein Schwimmerschalter, der schließt. Danke MrPink


    An sich stimme ich aber komplett GAFCOT zu. Dafür hast du es doch in der Werkstatt machen lassen, also ab hin zum Händler

    Vorab: wo hast du deine VCDS Software runtergeladen? Der erste Google Treffer war bei mir damals von Auto-intern und deren Software wollte bei mir auch nicht richtig. Habe dann nach support Kontaktaufnahme nochmal das richtige runtergeladen und dann ging's

    Der "originale" Download ist hier

    Ross-Tech: VCDS: Which Download

    Dann auch nochmal die Frage, wo du dein Interface her hast? Auf ebay tummeln sich nicht wenige gefälschte, die mit VCDS nicht richtig funktionieren. VCDS macht da schon immer einen auf Apple und baut in den Kabeln irgendwelche Chips zur Identifikation ein.


    Wenn das beides geklärt ist, hätte ich noch eine Idee: Hast du dir den Autoscan gespeichert? Da müsste die Adresse des Gateways drinstehen. 5G oder sowas in der Art. Die kannst du in der Steuergeräteausewahl irgendwo oben am Rand direkt eingeben und darüber mal versuchen, ob du direkt auf das Gateway drauf kommst.


    Dass man zum codieren ne FIN eingeben soll ist mir allerdings auch neu. Mein VCDS ist allerdings auch schon ein paar Jährchen älter

    Meiner ist laut Vorbesitzer auf die höchste Höhe, die möglich war eingestellt, um die Alltagstauglichkeit maximal zu halten. Bei mir stehen folgende Werte in den Papieren

    Abstand Federauflage bis Befestigungsschraube v/h: 275/305mm: Abstand Unterkante Radausschnitt zu Radmitte v/h: 340/345mm

    Ein Bild von den Papieren und auch von der Einstellung (glaube, das war 13/14 oder sowas in dem Dreh, steht auf dem Einstellprotokoll) kann ich leider gerade nicht machen, da ich noch etwas über 8.700km Luftlinie von den Papieren (und auch dem Auto ;() weg bin