Beiträge von bwm

    Ich will dir da nicht zu Nahe treten, meine das wirklich nur als freundlichen Rat: Eventuell ist es besser, wenn sie das Fahrsicherheitstraining ohne dich macht. Einerseits fährt sie mit dir in der Nähe eventuell anders (schneller, um dich zu beeindrucken, oder langsamer, um dich nicht zu erschrecken) als ohne und außerdem gibt es zumindest beim ADAC spezielle junge Fahrer Trainings, wo Personen über 25 sowieso verboten sind. Darüber habe ich gutes gehört. Ich darf da nicht mehr dran teilnehmen und das gab es auch soweit ich mich erinnere damals noch nicht, aber ein paar Verwandte und Bekannte waren da aus verschiedenen Gründen sehr glücklich mit.

    Es kann allerdings auch einen positiven Einfluss haben, wenn du dabei bist. Das kommt ganz auf euer Verhältnis und dein Verhalten an.

    Wollte es nur in den Raum werfen. Im Alltag wird sie ja auch meist alleine unterwegs sein, daher wäre eventuell das Training alleine auch sinnvoll.


    Ansonsten wünsche ich euch schon mal viel Spaß bei gemeinsamen Ausfahrten im nächsten Jahr dann

    Dass die Teile euch nicht stören... :/


    Mich hat es irgendwie gestört, da (gefühlt) ständig mit dem Arm gegen zu kommen.. <X

    Ich nutze nur einen originalen am Beifahrersitz... meist für mein "Kartenmäppchen"...

    ich stoß da nicht gegen. Hat vermutlich mit Körpergröße und Armlänge zu tun, aber mich stört der Becherhalter nur am Beifahrersitz (wenn ich dort sitze). Hinten mittig sind die super

    Nochmal zurück zur ursprünglichen Frage: Mister.Manni welche Winterreifen fährst du denn genau? Und wie viel Profiltiefe haben die (vorne und hinten)? Welche Sommerreifen hattest du vorher drauf?


    Gute Winterreifen sollten besser bei Nässe sein, als sportliche Sommerreifen. Wenn du jetzt bei gleichen Bedingungen (niedrige Temperatur, Wasser auf der Straße) mit den Winterreifen weniger Grip hast, würde ich "minderwertige" oder arg herunter gefahrene Winterreifen vermuten. Daher die Fragen oben.

    Glückwunsch auch von hier. Ganz schwarz mit den schwarzen Felgen gefällt auch mir sehr gut.


    Auch ich würde unbedingt Fahrsicherheitstrainings (Plural) empfehlen. Einfach, weil die weiterführenden erst so richtig auf die Besonderheiten des Hinterradantriebs eingehen können.


    Ansonsten stellt sich mir die Frage, wann der 3. MX5 ansteht? Damit deine Frau und Tochter sich nicht streiten müssen, wer fahren darf ^^

    sagt mal, sollten in MyMazda eigentlich alle Werkstattleistungen (Reparaturen, Umbauten, psychosoziale Betreuung, ...) aufscheinen oder werden da ausschliesslich die Services nach Wartungsplan eingetragen?

    bei mir steht der noch beim Vorbesitzer durchgeführte Tachotausch auch mit drin, als "sonstige Arbeiten". Bei diesem Punkt hängt allerdings keine Rechnung und keine Checkliste mit dran. Keinerlei Hinweis in der App darauf, was genau gemacht wurde.

    ich wollte damit nicht dazu ermutigen, jetzt wild an Bremsen und Fahrwerk herumzudoktorn. Genauso wollte ich die Modifikationen aber ins richtige Licht rücken. Es ist halt nicht so, dass man automatisch an allen Unfällen dieser Welt schuld ist, weil man andere Bremsbeläge eingebaut hat. Wenn man das macht, muss man sich über die Konsequenzen bewusst sein. Und die Konsequenzen können eben durchaus auch höchst unangenehme Fragen vor Gericht sein. Es kann aber dennoch Gründe dafür geben, andere Beläge ohne Zulassung einzubauen.


    Wenn man ganz genau ist, haben ganz viele Leute Veränderungen am Fahrzeug gemacht, die eigentlich eingetragen werden müssten, es aber nicht sind. Ich habe zum Beispiel die MJ24 Felgen auf meinem MJ 19 drauf. Ist für sich so erstmal nicht zulässig. Es ist ja durchaus möglich, dass Mazda neben den Scheinwerfern und dem Infotainment auch noch irgendwas am Fahrwerk geändert hat. Vielleicht sitzt beim MJ24 die Bremse woanders, sodass die neue Felge beim alten MJ auf einmal schleift? Oder das Gewicht des Autos hat sich verändert und die neuen Felgen haben einen Lastindex, der gar nicht zu meinem Auto passt? Weiß man jetzt so erstmal nicht. Genau diese Felgen gab es nicht mit meinem Modell, also bräuchte ich pauschal gesehen entweder eine ABE für mein Fahrzeug oder eben eine Einzelabnahme. Das seh ich persönlich aber ziemlich entspannt. Ich habe das soweit es mir möglich war geprüft und für gut befunden.

    Genauso der Sound enhancer delete. Der Sound enhancer ist genau genommen Teil des Ansaugtrakts und jedwede Veränderung daran bedarf erstmal einer separaten Zulassung. Dass das Ding keinen Einfluss auf Geräusch- und Abgasverhalten hat, weiß jeder logisch denkende Mensch auf den ersten Blick. Das Gesetz weiß das aber nicht. Modifikation am Ansaugtrakt bedarf einer Zulassung. Punkt. Die gibt es nirgenwo. Und auch niemand würde je auf die Idee kommen, sowas eintragen zu lassen. Rein nach den Buchstaben des Gesetzes müsste man aber. Die Einzelabnahme ist ja schlussendlich nichts weiter, als eine Überprüfung, dass alle relevanten Vorschriften weiterhin eingehalten werden. Müsste man also tun.


    Daher muss da m.M.n. ein gesundes Augenmaß her. Die billigsten China-Bremsbeläge einbauen ist extrem gefährlich. Brauchen wir nicht drüber reden. Wenn man aber nachweislich gute Bremsbeläge verbaut, die nur keine Zulassung haben, seh ich das erstmal als machbar an. Ich würde mir dann die Frage stellen, warum die keine Zulassung haben. Könnte sein, dass die extrem gut Bremsen, aber zu laut sind. Könnte auch sein, dass die Normen zu Bremsbelägen bestimmte Materialien vorschreiben, dieser Hersteller aber ein neues Material entwickelt hat, das in allen Belangen besser ist, durch die Norm nur (noch) nicht abdeckt ist. Oder - und das ist im Normalfall der Grund - weil der Hersteller außerhalb Europas beheimatet ist und sich damit mit Regularien in der EU nicht auskennt und auch nicht damit beschäftigt. Die verkauften Stückzahlen sind gering, als dass er sich bemüßigt sehen würde, den Aufwand einer Zulassung zu betreiben. Vor allem, wenn der relevanteste Markt (USA) das alles so entspannt sieht.


    Mir persönlich wären unzulässige Veränderungen an den Bremsen auch nix. Dafür habe ich nicht genug Erfahrung mit Bremsenmods bzw. dem Auto im Grenzbereich und auch nicht genug Fahrkönnen, um eventuell eigene Machbarkeitstests zu machen. Wenn jetzt aber z.B. MrPink für sich herausgefunden hat, dass eine bestimmte Sorte Bremsbeläge für ihn gut funktioniert und auch haltbar ist, nur keine Zulassung hat, würde ich ihn dafür nicht "verurteilen". Ihm traue ich zu, dass er dieses Können und die Erfahrung hat, um sowas selbst auszuprobieren und guten Gewissens entscheiden zu können. Es ist halt nicht so, dass er jetzt automatisch an allen möglichen Unfällen direkt schuld ist und bis an sein Lebensende zahlen müsste. Das wollte ich daher nur ins rechte Licht rücken


    Tante Edith sagt: gerade im Nachhinein festgestellt, dass das hier das völlig falsche Thema dafür ist. Ich habe meinen Punkt gesagt und halte mich jetzt hier wieder raus. Entschuldigt das off-topic.

    Du fährst dann ein KFZ ohne Zulassung, schon aus dem Grund könnte die Versicherung eine Zahlung verweigern. Im Worstcase ja. Das gilt aber für alle Veränderungen am Fahrzeug, die nicht zugelassen sind.

    Das stimmt so nicht. Das KFZ ist so lange zugelassen, bis die Zulassung kassiert wird. Das kann erst geschehen, wenn die nicht zulässige Modifikation festgestellt wird. Zum Zeitpunkt des Unfalls war es also zugelassen und auch versichert. Also: die Betriebserlaubnis erlischt zwar im Moment des Umbaus, die Zulassung bleibt aber so lange bestehen, bis sie durch die zuständige Stelle (Zulassungsstelle) entzogen wird.

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    Und das mit "Zahlung verweigern" stimmt daher so pauschal auch nicht. Man muss da 3 Fälle unterscheiden. Du hast eine nicht zulässige Modifikation am Fahrzeug und bist:

    Fall A) Verursacher in einem Haftpflicht-Schaden (also jemand anderes hat Ansprüche gegen dich bzw deine Versicherung)

    Fall B) Verursacher in einem Kasko-Schaden (du hast dein eigenes Auto beschädigt und willst Geld von der Versicherung)

    Fall C) Geschädigter in einem Haftpflicht-Schaden (also du hast Ansprüche gegen jemand anderen bzw dessen Versicherung)

    In Fall A muss die Versicherung den Schaden, der da entsteht, erstmal begleichen. Wenn deine Modifikation Unfallursächlich war, konnte sie dich in Regress nehmen. Das geht aber zum einen bis maximal 5.000€ und außerdem müsste deine Versicherung gerichtsfest nachweisen, dass die Modifikation Unfallursächlich war oder den Schaden zumindest um die Regresssumme erhöht hat.

    In Fall B behauptet die Versicherung, dass die Modifikation Unfallursächlich war und sie deshalb nicht zahlen muss und du könntest sie dann auf Zahlung verklagen. Dabei müsstest du aber Gerichtsfest nachweisen, dass die Modifikation nicht Unfallursächlich war.

    Und in Fall C müsste die gegnerische Versicherung zwar prinzipiell zahlen, könnte aber je nach Unfallhergang behaupten, dass deine Modifikation den Schaden verschlimmert hat bzw du den Unfall ohne Modifikation hättest verhindern können. Dann könnte dir in bestimmten Fällen eine Teilschuld zugesprochen werden. Auch dafür müsste die gegnerische Versicherung aber den kausale Zusammenhang zwischen Modifikation und Schaden bzw Schadenshöhe nachweisen.


    Teilweise kann man das hier nachlesen.

    In allen Fällen müsste dafür eine unbeteiligte dritte Partei diese Modifikation überhaupt erstmal entdecken. Ein derart detailliertes Gutachten kann ich mir wenn überhaupt nur bei Unfällen mit schweren Verletzungen oder sogar mit Todesfolge vorstellen. Und auch dann nur, wenn sich aus der Unfallrekonstruktion irgendwelche Unstimmigkeiten z.B. beim Bremsweg ergeben. Wenn dein Bremsweg im erwartbaren Rahmen war, hätte der Gutachter per se erstmal überhaupt keine Veranlassung, sich die Bremsen derart detailliert anzusehen. Außerdem würde es vor Gericht nur dann eine Rolle spielen, wenn die Bremsbeläge nachweislich Unfallursächlich waren oder den Schaden zumindest nachweislich verschlimmert haben. Wenn deine Bremsungen aber an sich "normal" war, kann dir daraus im Normalfall kein Strick gedreht werden.

    Daher stimme ich da eher deinem vorherigen Beitrag zu

    Ein Restrisiko bleibt, wenn das Auto im Falle eines Falles wirklich mal von einem Gutachter gecheckt wird. Wobei dann noch nachgewiesen werden muss, dass die bessere Bremsleistung zu dem Unfall geführt hat.


    Erfahrungsberichte wird es dazu kaum welche geben. Wer eine Modifikation hatte, die bei einer Unfallbegutachtung übersehen wurde, wird davon kaum in einem öffentlichen Forum schreiben.

    Waren wohl richtige MX-5 Connoisseure, die den Wagen nur aus der seitlichen Totalen gesehen haben.

    schreibt man das so? Hab das Wort noch nie geschrieben gesehen :D

    eher welche, die sich mit den Farbpaletten pro Modelljahr nicht sehr gut auskennen. Ich weiß allerdings auch nicht auswendig, von wann bis wann es die beiden schönen Blaus (Erst Saphirblau und dann Turmalinblau) eigentlich gab. Und wer kennt schon die Farben pro Modelljahr auswendig.

    Jetzt freue ich mich zumindest auf den Tank mit 66 Litern und nur noch eher selten tanken zu müssen ... ;)

    der ist an sich sehr schön. Selbst mit meinem kleinen Schluckspecht (Superb mit Benziner und Allrad) erreiche ich im Normalbetrieb über 800km Reichweite. Mit Anhänger (je nach Beladung) immernoch 500-600km. Es passen allerdings auch mehr als 66l rein. Habe den Wagen mit 0km Reichweite übergeben bekommen und bei meiner ersten Betankung gingen glatt 70l rein.

    Großer Nachteil des großen Tanks: 1 mal volltanken sind dann auch regelmäßig über 100€. Meiner verlangt allerdings auch nach Super Plus, das ist ja etwas teurer.

    Also großer Tank und große Reichweite sind vor allem im Alltagsbetrieb praktisch, ich komme nämlich nicht regelmäßig an einer Tanke vorbei. Aber wenn man dann mal wieder tanken muss, kommt immer wieder das Zwiebelleder raus