Beiträge von Wolfram

    Wolfram, eine ganz schöne Tour/Gegend, wie sie mich auch einmal reizen würde. Hast Du die Route allenfalls noch etwas „vergrössert“?


    Peter

    Bitteschön. Hier ist die gesamte Tour. Aus Tag 1 sind 2 Tage geworden. Tag 4-6 auf o.g. Ansicht lasse ich weg, fahre aus dem Schwarzwald über die AB direkt nachhause. Die gesamte Tour beinhaltet also die Fahrt von Gerolstein bis in die Vogesen, eine Vogesentour mit Überfahrt in den Schwarzwald und eine Schwarzwald-Tour. Das ist mein "Best off" aus den Gegenden.


    Plan.TomTom.com


    Oder als Track (kann man in die meisten Navi-Systeme importieren), hierzu die ZIP-Datei vorher auspacken.


    Roadster-Tour-2024.gpx.zip


    Hotels


    Hinreise:


    Hôtel-restaurant à Wingen-sur-Moder


    Vogesen:


    Hotel Deybach in Munster, Elsass
    www.hotel-deybach.com


    Schwarzwald (zwei Übernachtungen):


    Hotel und Restaurant zum Ochsen
    Ihr Lieblingshotel bei Freiburg im Schwarzwald
    www.hotel-ochsen.de


    Die Gesamttour habe ich auch als einzelne Touren. Bei Bedarf bitte die Tourennamen anfragen (z.B. EIV-01).


    Roadster-Tour vom 03.-08.06.24


    03.06.24


    Tour: EIV-01 (erster Teil)

    Start: Gerolstein (von Köln 110 km)

    Ziel: Hotel Au Wingenerhof, 1 Rue Principale, 67290 Wingen-sur-Moder (255 km)


    04.06.24


    Tour: EIV-01 (zweiter Teil)

    Ziel: Hotel Deybach, 4 Rue Du Badischhof, 68140 Munster (255 km)


    05.06.24


    Tour: VOG-04

    Ziel: Hotel zum Ochsen, Basler Straße 52, 79227 Schallstadt (386 km)


    06.06.24


    Tour: SWA-01

    Ziel: Hotel zum Ochsen (372 km)


    07.06.24

    Ziel: Home (nach Köln 445 km)


    Wolfram

    ... ist aber leider Realität. Wenn ein Leuchtmittel illegal ist und der Gutachter das in seinem Bericht angibt, kann die Versicherung die Regulierung des Schadens erst mal ablehnen. Schlimmer noch, wenn jemand zu Schaden kommt oder sogar bei dem Unfall stirbt. Zumindestens hat man dann erst mal die Arschkarte, auch wenn im Verfahrensverlauf später festgestellt wird, dass der Blinker nicht die Ursache für den Unfall war. Auch wenn das erst mal lächerlich aussieht (im Falle des Blinkers), gibt es Gesetze und Richlinien, die eindeutig sind.

    Es gibt halt die Möglichkeit, dass der Unfallgegener bei einem Unfall behauptet, das er geblendet wurde. Da sind Versicherungen dann ziemlich einfallsreich, wenn es um Schadensregulierungen geht.

    Das habe ich jetzt nicht verstanden. Räder stehen nicht im Radkasten? Die Höhe ist mit 340 mm eigentlich human und kratzt an der minimalen Höhe, die laut Gutachten erlaubt sind.

    Ich habe leider eine Bereitschaft übernehmen müssen. Geht immer von 06:00 bis 12:00 Uhr. Wäre gerne dabei gewesen ;( Aber morgen geht es ab 13:00 Uhr durch die Eifel :)