Bist Du Dir sicher das beim Einbau von Federn oder dem Tausch vom Fahrwerk die Garantie erlischt? Das Gilt dann aber auch für einen Auspuff von Ernst oder bei Anbauteilen von Drittherstellern. Das wäre dann auf gut österreichisch - ned guat
Der Wagen verliert nicht die Neuwagengarantie per se. Sollten allerdings durch die geänderten Teile Folgeschäden am Auto entstehen, werden diese Folgeschäden aus der Garantie ausgeschlossen. Bei der Nutzung von nicht freigegebenen Federn und auftretenden Schäden irgendwo am Fahrwerk könnte sich Mazda also hier aus der Garantie ziehen. Das wäre bei der Nutzung von freigegebenen Eibach-Federn nicht der Fall.
Beim Einbau von Fremdteilen und einem Schaden am Fahrzeug muss also immer ein Zusammenhang zwischen den Teilen und dem Schaden vorhanden sein. Die Frage ist dann nur, ob ich als Nutzer beweisen muss, dass der Schaden nicht durch die Teile entstanden ist oder, andersrum, Mazda beweisen muss, dass der Schaden genau durch die verbauten Teile hervorgerufen wurde. Ich bin kein Jurist. Aber ich kann mir vorstellen, dass sich Mazda erst einmal quer stellt und dem Nutzer die Beweislast überträgt.
Mich wird das allerdings nicht davon abhalten, einen ESD inkl. Diffusorblende von Ernst verbauen zu lassen. Am Motor, Getriebe oder Infotainment würde ich aber nicht rumspielen.