Warum sollte ein Prospekt - gerade wenn es sich um ein Sondermodell handelt - da kein zulässiger Hinweis sein?
Weil das "Bildchen" i.d.R. keine technischen Daten erkennen lässt.
Ok, jetzt kommt der nächste und sagt, "... ja aaaaaber...", "...es gibt ja auch Prospekte mit den technischen Daten im Anhang...".
Mag alles sein. Aber das ist dann eine Ermessensentscheidung des Prüfers, oder er kennt sich mit der Marke aus.
Ich habe auf meinem Bimmer auch nicht mehr die ausgelieferten Räder drauf, sondern originale "M"-Räder. Auch da hat der Prüfer bei der HU penibel kontrolliert ob die aufgezogene Rad/Reifen Kombi von BMW so freigegeben ist.