Beiträge von Volker66

    Warum sollte ein Prospekt - gerade wenn es sich um ein Sondermodell handelt - da kein zulässiger Hinweis sein?

    Weil das "Bildchen" i.d.R. keine technischen Daten erkennen lässt.

    Ok, jetzt kommt der nächste und sagt, "... ja aaaaaber...", "...es gibt ja auch Prospekte mit den technischen Daten im Anhang...".

    Mag alles sein. Aber das ist dann eine Ermessensentscheidung des Prüfers, oder er kennt sich mit der Marke aus.

    Ich habe auf meinem Bimmer auch nicht mehr die ausgelieferten Räder drauf, sondern originale "M"-Räder. Auch da hat der Prüfer bei der HU penibel kontrolliert ob die aufgezogene Rad/Reifen Kombi von BMW so freigegeben ist.

    Ich habe mir verschiedene Beleuchtungsvarianten angesehen, und wollte auch zuerste einen LED Streifen in die "Schattenfuge" blendfrei einkleben.

    Das klappt aber nicht, da seitlich noch kleine Versteifungen sind.

    Habe mich letztendlich dann für eine Batterielampe mit Sensor entschieden. Aber die musste wenigstens silber sein, und nicht so ein wandschrankbeleuchtungsweißes Gehäuse haben ;) .

    IMG_2175.jpg IMG_2176_.jpg

    […]

    Was meint ihr dazu?

    Aus Prüfersicht korrekt abgelaufen.


    Wie kann man auch als Hersteller so dämlich sein eine Identnummer so anzubringen das sie im montierten Zustand nicht sichtbar ist?

    Die Beschwerde über den Prüfablauf müsste somit an Mazda und nicht den Prüfer gehen.

    Für den Prüfer sind nur aussagekräftige Fakten interessant. Hinweise wie „ist doch Serie“ oder Prospektbildchen sind irrelevant.


    Ich habe beruflich immer mal wieder mit Prüfungen im Rahmen von CE-Konformitätsbewertungsverfahren zu tun. Dagegen ist eine Kfz Begutachtung eher Kindergeburtstag, aber ich kann mich nun besser in die beruflich notwendige Denkweise eines Prüfers versetzen. Das hilft mir viele Diskussionen erst garnicht zuführen, sondern vorher für eine einwandfreie Dokumentationslage zu sorgen.


    Was anderes sind Prüfer die trotz klarer Faktenlage meinen sich quer stellen zu müssen.

    Das hatten wir vor Jahren als am NA ein Prüfer (seines Zeichens Prüfstellenleiter) des TÜV bei einer ganz normalen HU Stein und Bein behauptete „Dieser Räder sind nicht zulässig!“.

    Dabei hielt er eine ABE in Händen, eine Eintragung gem. 19(3) im Schein und die von außen gut sichtbare KBA Nummer.

    Da ist man dann echt sprachlos 😮.

    Super Arbeit!

    So eine „Teppichauskleideaktion“ habe ich beim NA auch gemacht, aber da eher aus optischen Gründen.

    Auf das Wagenheberfach habe ich auch schon ein Auge geworfen, da ich es hasse wenn der ganze Kleinscheiß im Kofferraum herumfliegt. Das werde ich wohl, so gut es geht, mit Filzteppich auskleiden.

    Gut zu wissen das das Pannenset nicht „am Stück“ da rein passt. Dann werde ich mal überlegen wie ich das in kleinere Taschen verpacke. Evtl. habe ich noch passende Amenity Kits die man dafür nehmen kann.