Beiträge von Volker66

    Als ich das mit der Drosselklappe damals ins Leben gerufen habe,....

    Hach, ist das herrlich wie solche Themen immer wieder aufpoppen 🙂.

    Die Modifizierung der Drosselklappe war zu meiner GTI Zeit in den 80igern ein gern diskutiertes Thema. Damals gab es die Möglichkeit den 1,8er Motor von 1er GTI mit der Drosselklappe vom Audi 5e umzurüsten.

    Ach was haben wir nicht auch sonst alles angestellt, um der mechanischen K-Jettronic mehr Luft zuzuführen 😂.

    Bevor ihr euch anfangt wegen Inseratspreisen die Augen auszukratzen, hört doch mal auf Leute die tatsächlich eigene Erfahrungen mit Kauf&Verkauf gemacht haben.

    Auch ich dachte VOR der eigenen Verkaufsaktion wir würden einen Preis im die 10 k€ für unseren NA bekommen. Die Voraussetzungen waren da. TÜV neu, guter Zustand, optisch nicht verbastelt, nette technische Extras, sehr wenig gelaufen.

    Trotzdem waren das Interesse selbst im Sommer für deutlich unter 10 k€ einfach nicht da. Auch andere Inserenten die ich beobachtete haben ihre NA nicht vekuaft bekommen.

    Das ist die Realität. Es mag besondere Einzelfälle geben, aber I.d.R. sieht es so aus.

    Der MX-5 ist noch kein im Wert steigendes Sammlerobjekt.

    ist daran zwei Jahre in Folge gescheitert. Jetz hat er ihn behalten..

    Ich hatte über unsere ernüchternde Erfahrung beim Verkaufsversuch unseres 95ers bereits berichtet.

    Mittlerweile fährt der Junior ihn seit 20000 km, liebt ihn, und wir sind froh das er weiter zur Familie gehört.

    Auch den ND haben wir weit unter den Preisen erstanden die immer genannt wurden.

    Ohne dich arg richtig stellen zu wollen:

    Alles gut. Ich lerne auch immer gern dazu.


    Leider liegst du partiell falsch.

    Garantie ist, korrekt, eine freiwillige Leistung des Herstellers. Diese KANN auf den Erstkäufer beschränkt werden. Aber auch diese Beschränkung kann durch eine im Kaufvertrag vermerkte Abtretung umgangen werden.

    Auch die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für den Erstkäufer, und zwar immer dann wenn die Rechnung namentlich ausgestellt wurde. Das ist ja bei den meisten hochwertigen Produkten der Fall.

    Garantie gibts normal nur für den Erstkäufer - überträgt die sich dann automatisch weiter?

    Garantie überträgt sich auf den Zweitkäufer, Gewährleistung nicht.

    Das Stichwort zur Lösung heißt hier "Gewährleistungsabtretung".

    Bei einem Auto mit 6 Jahren Neuwagen"garantie" des Herstellers kein Problem.

    Bei Privatkäufen von Smartphones o.ä. schon deutlich wichtiger. Kauft man z.Bsp. ein iPhone das ein Jahr alt ist, hat man ohne Gewährleistungsabtretung des Vorbesitzer keinen Anspruch mehr gegen Apple, da die Garantie nur 6 Monate beträgt, und danach die gesetzliche Gewährleistung greift.