Beiträge von Sudelfeld

    Danke für Deine Einschätzung harkpabst .

    Das Dokument nennt sich "Gutachten zur ABE". In der ABE steht unter 10. Bemerkungen:
    "Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."

    Unter 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO steht:
    "Siehe Prüfbericht"

    Die fotografierte Seite ist eine Anlage des Prüfberichts. In den Allgemeinen Hinweisen des Prüfberichts steht:

    "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die

    Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen."



    Mein Reifenhändler sieht keinen Handlungsbedarf. Ich werde trotzdem, wenn ich mal Zeit habe, beim TÜV nachfragen.

    Meine Lösung für die Winterfelgen bei vorhandener Brembo Bremse: Autec Club Racing 7,5 x 17 ET38.

    Mir gefallen die Felgen optisch (o.k., die Nabendeckel sind nicht so der Burner), sie sind mit ca. 8kg Gewicht (für mich) nicht besonders schwer, und Aufhänger war für mich dass der Hersteller mit einem guten Bremsenfreigang wirbt. Spurplatten wollte ich keine.

    Ich muss dazu sagen, dass ich vorher 35 Jahre lang nur OEM Felgen gefahren bin und mich jetzt erstmalig mit Felgengrößen, Einpresstiefe, Gutachten usw. auseinandersetzen musste. Das meiste Wissen hierzu habe ich mir in den letzten Wochen im Forum angelesen, vielen Dank hierfür allen, die ihr Wissen oder ihre Expertise teilen :thumbup:. Die Felgen waren hier im Forum auch schon mal erwähnt.


    Ich beziehe mich im folgenden auf die 2,0 l Motorisierung und ansonsten serienmäßigen Zustand (keine Spurplatten, keine Veränderung am Fahrwerk, Serien Reifendimension). Laut Gutachten sind danach nur die folgenden Auflagen zu erfüllen:


    A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

    A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. (...)

    A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig (...)

    Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster

    V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: (...)

    S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden.


    Die Auflage A01 (Änderungsabnahme) ist unter den o.g. Voraussetzungen nicht einschlägig, die Auflage B01 (nicht bei 4-Kolben-Bremsanlage) wird gar nicht genannt. Wenn ich jetzt die ganze Materie richtig verstanden habe, brauche ich nur das Gutachten mitführen und kann einfach losfahren.


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    PP23 Kann Deinen Ärger gut verstehen. Schließe mich den Vorrednern an, lass das Dein Autohaus machen. Ich hatte das bisher immer mit beauftragt und das klappt à la minute. Du hast jetzt einen Haufen Geld für ein geiles Auto ausgegeben, da kommt es auf die paar Kröten für den Zulassungsdienst auch nicht an. Jetzt ist das Wetter super (zumindest bei uns), jetzt musst Du fahren, nicht erst in 4 Wochen.

    Im Nachgang zu meinem Post #298 hatte ich zwischenzeitlich einen 2. Vermessungs- und Einstelltermin. Diesmal (man lernt ja dazu) bei einem auf Fahrwerke spezialisierten Betrieb, der Inhaber ist selbst im Rennsport aktiv. Meiner war auch nicht der erste MX-5, der dort eingestellt wurde.


    Die Einstellung wurde in Ruhe von einem sehr motivierten Mitarbeiter durchgeführt,der auch sofort wußte, wo er hinlangen muss. Ich durfte die ganze Zeit dabei sein und habe jetzt eine Vorstellung davon, was für eine Fieselei das ist, die gewünschten Werte annähernd zu erreichen. Von der reinen Lehre ist die Einstellung ein Stückchen weg, vielleicht hat noch einmal jemand Lust drüber zu schauen.