Eventuell ist es beim Eibach Pro Kit (-> Mazda OEM Tieferlegungsfedern) etwas besonders, denn diese enthalten in der ABE folgende Klausel:
Somit bleiben ABEs von Aftermarket Felgen gültig (solange die sonstigen in der Felgen-ABE genannten Auflagen erfüllt werden).
Die OZ Ultraleggera in 7x17 ET37 müssten in den meisten Kombinationen (z. B. 205/45/R17 auf dem 2.0l mit Serienfahrwerk) laut ABE komplett ohne Vorführen montierbar sein (soweit ich mich erinnere). Dies ist möglich durch die ABE, ohne Eintragung. Wenn man nun die Eibach Pro Kit Federn zusätzlich montiert, dann bleibt dies soweit gültig, weil die Eibach Pro Kit ABE pauschal einräumt, dass keine technischen Bedenken herrschen, wenn alle Auflagen der Felgen eingehalten sind. Somit weiterhin keine Eintragung oder Vorführen nötig.
Die ABE der OZ Ultraleggera 7x17 ET30 fordert für die reinen Felgen als Auflage eine Änderungsabnahme (Auflage A01). Dann muss aufgrund der Felgen eine §19.3 durchgeführt werden. Auch hier haben die Tieferlegungsfedern wieder keinen Einfluss. (Auch mit Federn reicht hier dann eine §19.3).
Das waren damals die Infos, auf welche ich gestoßen bin (und teils auch mit TÜV besprochen), als ich damals selbst auf Felgensuche war
Gerne korrigieren, falls ich mich wo irre. Wann und wie eingetragen werden muss, ist leider ieider immer sehr schwer herauszufinden in unserem Bürokratiedschungel