Beiträge von UwSchmi

    20170429_095722-1024x576.jpgHabe das UR jetzt montiert, gegen dem Serienteil ist eine wesentliche Verbesserung zu verzeichnen!

    @ Affarmin:
    Überlege auch mir dieses Windschott zuzulegen.
    Aber wie sieht es denn mit Bügeleinsätzen aus?
    Für den SLK u.a bietet UR welche an. Braucht man die für den MX überhaupt? Oder zieht es gar nicht so doll durch die Öffnungen in den Ü-Bügeln?


    Dank & Gruß, Uwe

    @ Gordon


    Doch, die zitierten BGH-Urteile passen sehr gut, denn es geht dabei um den sehr eng definierten Begriff der Unfallfreiheit/Fabrikneuheit. Und das war mein Ansatzpunkt für die Nichtabnahme des Fahrzeugs (schließlich muss ich bei einem späteren Verkauf angeben, dass das Fahrzeug vor Übergabe beschädigt wurde und müsste dann wohl mit Preisabschlägen rechnen!). Es geht mir also in den zitierten BGH-Urteilen nur um die Begriffe von Unfallfreiheit & Fabrikneuheit.


    Ansonsten skizzieren die BGH-Urteile eine rechtlich andere Situation, denn in beiden zitierten BGH-Urteilen hatte der/die Käuferin schon das Fahrzeug abgenommen. Schau auch mal in die Urteilsbegründungen.


    Bei meinem ersten Mixxer wollte mir der Händler zunächst weismachen, dass der Wagen unfallfrei ist. Erst später hat er schriftlich eingestanden, "dass es sich nunmehr nicht mehr um ein gänzlich unbeschädigtes Neufahrzeug handelt."


    Und hier greift dann die Sachmängelhaftung von § 437 BGB (Hervorhebung durch mich):


    "Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt
    ist,
    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen"
    Und außerdem: das Rücktrittsrecht beim Sachmangel liegt auch gemäß § 439 BGB zunächst beim Käufer, nicht beim Verkäufer.
    In § 439 BGB ist ausgeführt:
    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen


    ==> Der Händler hat Glück, dass ich nicht auf juristischem Wege auf Vertragserfüllung gedrungen habe, denn schließlich gilt als zentraler Grundsatz des Vertragsrechts "pacta sunt servanda" - Verträge sind zu halten!


    Der Händler hat sich auf fragwürdigem Wege aus der Vertragserfüllung gemogelt. Wenn der Streitwert wirklich substantiell gewesen wäre, hätte ich diesen Weg auch beschritten. Aber es ging "nur" um die geringe Preisdifferenz zwischen beiden Mixxern von knapp über 100 EUR, die Ummeldekosten und ein paar Fahrtkosten. Und das waren mir keinen nerven- und ressourcenintensiven Rechtsstreit wert!


    Gruß, Uwe



    P.S.: Wer diesen Wagen gekauft hat, erwarb ein "nicht mehr gänzlich unbeschädigtes Neufahrzeug" und kann im Sinne der skizzierten (und weiterer Urteile) auf Schadenersatz dringen.
    Ich finde, das rechtfertigt doch einen Hinweis im Forum!

    Liebe Leute,

    alles ist gut, ich habe einen anderen Mixxer
    , bin glücklich und zufrieden und nicht frustriert!
    Der Zweck meines Eintrags ist nur, dass hier nicht jemand einen Mixxer als unfallfreien/fabrikneuen Neuwagen kauft, der es gar nicht ist.


    Zum rechtlichen Hintergrund empfehle ich u.a. einen Blick auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von Oktober 2016 (ganz frisch) und vom Februar 2013:


    BGH 2016: Neuwagen mit Lackschaden


    BGH 2013: Fehlende Fabrikneuheit


    Der BGH setzt hier den Händlern gaaanz enge Grenzen...


    Grüße, Uwe

    Hallo Leute,
    schön, dass ich so einen "Aufreger" produziert habe.
    Ich war im Nachmittag unterwegs und lese gerade die diversen Kommentare... Reagieren werde ich darauf im einzelnen nicht, nur so viel: ich bin "juristisch vorbelastet", habe beruflich viel mit Verträgen zu tun und empfehle ein Blick in die letzten BGH-Urteile zu solchen Fällen..


    Wer betroffen ist, kann sich bei mir über PN melden ...


    Viele Grüße


    Uwe

    Vorsicht bei der FIN: JMZND6E7640117563

    Wer dieses Fahrzeug kürzlich in Berlin gekauft hat, kann sich gerne bei mir über PN melden.



    Hintergrund:


    Anfang April 2016 bestelle ich bei einem großen Berliner Mazda-Händler einen rubinroten MX 5 Sportsline, 2,0 l.
    Zwei Tage vor dem vereinbarten Auslieferungsdatum Anfang August erhielt ich vom "fMH" die Info, dass der Wagen vor der Übergabeinspektion von einem Unbekannten am Stoßfänger beschädigt wurde. Auf dem beigefügten Foto war zu erkennen, dass der Stoßfänger zwischen Mazda-Logo und der Abdeckklappe für den Abschlepphaken eine rund 30 cm lange "Delle" hatte. Eine schöne Überraschung nach vier Monaten Wartezeit! :(


    Zunächst sollte ein neuer Stoßfänger beschafft, lackiert und montiert werden. Als ich dies u.a. unter Hinweis auf mögliche Farbunterschiede monierte, wurde mir eröffnet, das man den Stoßfänger von einem anderen Neuwagen abbauen und bei meinem nahezu vollständig bezahlten Mixxer montieren würde.
    Ich habe das freundlich zur Kenntnis genommen, denn ich hatte bereits vorher dem fMH mitgeteilt, dass ich mir vor einer Entscheidung den Wagen/Schaden erst einmal vor Ort anschauen wolle.


    Zwei Tage später war ich in Berlin. Da stand er, "mein" MX 5. Optisch prima heraus geputzt und ohne Delle, aber leider kein unfallfreier Neuwagen mehr.


    Auf meinen Hinweis, dass ich den Wagen daher nur mit einem Preisnachlass abnehmen würde (es stand noch eine Restzahlung von knapp über 900 EUR aus), telefonierte der Verkäufer mit dem Geschäftsführer und bot mir - sage und schreibe - zwei Jahre Garantieverlängerung an. Sonst nix!


    Da war ich platt! :cursing::!:


    Leicht auszumalen, dass ich mit dieser Regelung nicht einverstanden war. Ich habe ich das Fahrzeug daher nicht abgenommen und bin wieder nach Köln/Bonn geflogen (so 30 bis 40 x im Jahr muss ich beruflich nach Berlin...). Das fiel schwer! Aber durch eine Abnahme hätte ich einen Unfallwagen als Neuwagen gekauft, der ggf. nur mit Preisnachlass weiter zu veräußern ist.


    Im nachfolgenden Schriftwechsel mit dem Autohaus führte ich drei Lösungswege auf:


    • Nacherfüllung gem. § 434 BGB durch die zeitnahe Lieferung eines fabrikneuen und damit unfallfreien Fahrzeugs (einschließlich kostenfreie Ummeldung/Änderung des bereits zugelassenen Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt).
    • Preisnachlass auf das noch nicht abgenommene Fahrzeug in noch auszuhandelnder Höhe, mindestens jedoch 5 % - unter Verrechnung der noch ausstehenden Restzahlung.
    • Rechtsverbindliche Bestätigung vorab durch das Autohaus, dass das Fahrzeug mit der ID JMZND6E7640117563 „unfallfrei“ ist. Dabei habe ich auf das hohe Risiko einer juristischen Auseinandersetzung hingewiesen, in dessen Rahmen zeit- und kostenintensiv zu klären sei, ob und inwieweit die Behauptung eines unfallfreien Neuwagens im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung tatsächlich gegeben ist. (Wer sich etwas mit dem Thema beschäftigt, kennt schnell das wahrscheinliche Ergebnis eines solchen Rechtsstreites...)

    Statt eines konstruktiven Lösungsvorschlages des "fMH" erhielt ich ein anwaltliches Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass aufgrund des von "einem unbekannten Dritten" verursachten Schadens das Autohaus den geschlossenen Vertrag nicht erfüllen könne. Für diese "Unmöglichkeit" sei das Autohaus nicht verantwortlich zu machen, so dass es gemäß § 275 BGB die Leistung verweigere, den Kaufvertrag rückabwickle und den bezahlten Teilkaufpreis erstatte. Ich könne jedoch das Fahrzeug (bei dem zwischenzeitlich ein neuer Stoßfänger montiert worden sei) allerdings jetzt auch so übernehmen, denn es handle sich ja "um ein Neufahrzeug mit einem neuen und völlig unbeschädigten Stoßfänger"....


    Da war ich schon wieder platt und staunte über die juristische Spitzfindigkeit mit dem sich eines der großen Autohäuser in Berlin aus einem bestehenden Vertrag mogeln kann! :thumbdown::!:


    To make a long story short: Ich habe mein "zoom-zoom-Erlebnis" dem Geschäftsführer von Mazda Deutschland in einem kompakten Schreiben mit den entsprechenden Anlagenzur Kenntnis gebracht und nach erfolgter Rückabwicklung des Kaufvertrages mit Berlin um Unterstützung bei einem kurzfristigen Neuwagenkauf über einen anderen Mazda-Händler gebeten. Ich erhielt von Mazda ein nettes Schreiben, in dem der Vorfall bedauert, ich aber gleichzeitig auf die kaufmännische und juristische Eigenständigkeit von Mazda-Vertragspartner hingewiesen verwiesen wurde. Man könne daher keine Stellung nehmen, werde den Vorgang aber intern weiterverfolgen.


    Da ich nichts anderes erwartet hatte, konzentrierte ich mich auf die Suche nach einem Alternativfahrzeug und wurde beim fMH Draguhn in Wuppertal fündig. Der Kontakt mit dem Junior-Chef war gut, kompetent, freundlichen und verständig und so konnten wir uns auf einen nahezu identischen (guten) Preis einigen. Nach etwas Kommunikation mit der ebenfalls netten und verständigen Service-Leitung von Mazda-Deutschland wurde mir mein neuer Mixxer 14 Tage nach Bestellung vom Autohaus Draguhn übergeben. :thumbsup:


    Und was soll ich sagen: der Wagen macht einfach Spaß! Inzwischen ist er 3500 KM gelaufen, hat 2 x die Alpen überquert und bei mir viel breites Grinsen produziert, wenn bei Sonnenschein das Verdeck zurück geschoben werden konnte (und das war in diesem Herbst bei uns hier Gott sei Dank noch reichlich der Fall).


    IMG_9870-kl.jpg



    Fazit:
    Eine unschöne Erfahrung, wahrlich keine gute Referenz für einen der großen Mazda-Händler in Berlin, viel Lob an Mazda Deutschland und das Autohaus Dragun in Wuppertal.


    Und wer leider das Pech hat, dass ihm nach August 2016 in Berlin ein roter MX5 SL 2,0 l mit der FIN JMZND6E7640117563 als unfallfrei verkauft wurde, der kann sich gerne bei mir melden. Unterlagen für eine mögliche Schadenersatzforderung stelle ich dem Käufer gerne zur Verfügung.


    Besten Gruß,


    Uwe

    • Hallo Leute

    Wollte meine Erfahrung mit dem Conti Contakt TS 850 P mit 205/45R17 mal sagen
    Bei Nässe super Haftung und im Schnee ist der Grip auch gut. Leise Laufgeräusche bei Trockenheit gute Kurven Stabilität :thumbsup:
    Der Spritverbrauch beträgt ca 1Liter wenige wie bei den Sommerreifen hab jetzt 6liter verbrauch ;) bei den Winterreifen ist akzeptabel
    L.G.RicardoIMG_1130.JPGIMG_1129.JPGIMG_1130.JPG

    ja, die sind prima. Habe ich mir auch gegönnt und bin damit vor 10 Tagen bei Schnee von Meran über das Timmelsjoch gefahren. :)
    Allerdings erforderten zwei Reifen jeweils 110 Gramm beim Auswuchten (die Felgen - Enkel Yamato - waren funkelnagelneu und mein Rdifenhändler arbeitet sehr! sorgfältig. .) :!: