Der längere Text mit dem 2. Absatz kommt aus den AGBs (Stand 09-2024), die ich dann geladen habe.
In meinem Screenshot oben ist das Delta zwischen den AKB-Ständen (alt und neu) gelistet. Die neuen AKBs habe ich noch nicht, da diese erst einen Monat nach Rechnungsstellung gültig werden. Ich erwarte da aber nur genau diese Umstellung.
Für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer
Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität,
einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests
und Demonstrationen, wenn
- das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit
Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
- für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine
Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des
§ 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
Ich denke, dass "Und" macht hier den Unterschied. Trackdays (im Rahmen der StVO als Fahrsicherheitstraining), Touristenfahrten und reguläre Trainings dürften davon nicht betroffen sein, da hier keine Motorsporthaftpflichtversicherung besteht. Das gilt natürlich erstmal nur für die Haftpflicht, bei der Kasko ist man den Bedingungen des Versicherers natürlich ausgesetzt.
Also kein Schutz bei Spass(Rennen) auf zum Beispiel Nürburgring kann ich verstehen
Gab es auch vorher schon nicht...