Beiträge von MrPink

    . verkoken die Ansaugsysteme bei Direkteinspritzern über die AGR-Wege früher oder später.

    Beim ND liegt das, wenn es denn eintritt, wohl eher an den Ölrückständen aus der Kurbelgehäuseentlüftung. Eine externe AGR gibt es hier nämlich nicht.

    Einige verbauen deshalb eine sogenannte "catch-can". Ob das was bringt kann ich nicht beurteilen.

    Zur Diagnose von Verkokungen hilft Endoskopieren durch die Ansaugbrücke.

    Ob man es wirklich im ND merkt, weiß ich (noch) nicht. Es gibt hier im Forum jedoch jemanden, der einen Stopper an einer nachgerüsteten Domstrebe hat. Vielleicht kann er zur Wirkung beim ND etwas sagen.

    Die Nachrüstung der Domstrebe incl. des HBZ-Stoppers ist schon so lange her und ich hab an der Bremse nichts auszusetzen. Ich kann aber zeitnah gern mal den Stopper aus- und einbauen und "erfahren" (hihi) ob ich im direkten Vergleich einen Unterschied bemerke.

    Ich sehe keinen Grund, dem Sachsenring in der Hinsicht einen Nachteil zu unterstellen.

    Das war nicht meine Absicht.


    Eine etwas ausführlichere Detaillierung der Konditionen und Rahmenbedingungen fände ich "vor Buchung" aber durchaus transparent. So zB. auch die Umfänge der inkludierten HPV, da die eigene HPV sich im Fall der Fälle aufgrund des Veranstaltungscharakters hier sperrig aufstellen könnte.

    Das lese ich im Haftungsverzicht ehrlich gesagt nirgends. Es ist aber auch sehr juristisches Deutsch, daher wäre ich mir meiner Auffassung nicht sicher, wenn du das Gegenteil behauptest. Welche Passage meinst du?


    Grundsätzlich ist es Gang und Gäbe, dass sich der Veranstalter absichert. Warum sollte ein Veranstalter auch dafür haften, wenn jemand in die Leitplanke oder ein anderes Auto fährt? Und dass die Versicherungssituation oft uneindeutig ist, mit der neuen EU-Verordnung erst recht, dafür können die Anbieter auch nichts.


    Ich frage wegen der Haftpflichtversicherung tatsächlich nochmal nach. Aber der Instruktor hat das letztes Mal in dem Zusammenhang erwähnt, dass sie damit die Versicherungseinschränkungen durch die neue EU-Verordnung kompensieren wollen.

    Vielleicht ist es tatsächlich nur ein Formulierungs-Ding, bzw. eine zu gering detaillierte Formulierung.

    Zitat

    5.1 Die Teilnahme an ALLEN PKW-Sportfahrertrainings auf dem Sachsenring erfolgt auf eigenes Risiko, das bedeutet unter HAFTUNGSVERZICHT (kompletter Text siehe S. 5). Jede Kundin und jeder Kunde erhält den Haftungsverzicht VOR Beginn der Veranstaltung zur Kenntnis und Unterschrift.

    Zitat

    1. Der/die Unterzeichner/in (Teilnehmer/in) nimmt AUF EIGENE GEFAHR an der Veranstaltung teil. Er/sie trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm/ihr oder von den von ihm/ihr benutzten Fahrzeugen verursachten Personenschäden.


    Wie ein "guter" Haftungsverzicht (in meinen bescheidenen Augen) aussehen sollte: https://www.dskev.de/wp-conten…Haftungsverzicht_2025.pdf

    Bzgl. Haftungsverzicht- Ich habe bis jetzt bei allen Anbietern dieser Art (sinngemäß) unterschreiben müssen, dass sie fein raus sind, wenn ich draufgehe oder mich lebenslang verschulde.

    Welche Anbieter bieten diesbezüglich bessere Konditionen?

    Ich lese das hier als generellen Haftungsverzicht, auch der Teilnehmer untereinander.

    Das ist beim DSK zB. nicht der Fall.

    Ich kann dazu keine verbindliche Aussage tätigen, aber was ich bisher dort (auch gestern beim Drifttraining) gehört habe, wird auch dort nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird

    Ärgerlich nur, wenn man anreist und dann doch nicht teilnehmen kann. Aber klar, dass kann man im Vorhinein mit dem Veranstalter klären.


    Was genau ist bei dem Haftungsverzicht restriktiver als bei anderen Trainings? Gibt es in der Form doch praktisch bei allen Anbietern.

    Komplette "Privathaftung" und dann ein Verweis auf die Haftpflichtversicherung des VSZ, ohne die Konditionen selbiger zu nennen. Deckt die nur Schäden an Strecke/Veranstalter ab oder auch Schäden an Teilnehmern untereinander?

    Dadurch, dass das ganze als "Rennstreckentraining" definiert ist, kann sich die eigene Kfz-Versicherung da mE. schon mit dem Motorsport-Passus rauswinden. Zudem ist auch kein Hinweis gegeben, dass es sich nicht um eine Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten handelt. Die Helmpflicht ist auch aus versicherungstechnischen Gründen kritisch anzusehen.

    In der Praxis, wenn nichts passiert, ist das natürlich alles kein Problem. Das setzt aber auch voraus, dass man ein sehr gemäßigtes bzw. rücksichtsvolles Teilnehmerfeld hat...

    Sperrtaste oberhalb des Fensterheberschalters auf der Fahrerseite gedrückt?


    Wenn nein:

    Fensterhebermodul ausbauen, Batterie abklemmen, warten, Batterie anklemmen. Schauen ob es funktioniert.


    Wenn nicht, dann ohne Fensterhebermodul zum "Freundlichen" und auf Garantie beheben lassen (vermutlich Fensterheber/-motor defekt).

    Läuft der Diagnoseadapter auch über einen virtuellen COM-Port?


    Bei meinem K/D-CAN Dongle für BMW wird nach Windows-Updates regelmäßig der COM-Port verstellt, die SW ist aber hart auf einen bestimmten Port konfiguriert.