Beiträge von MrPink

    Das hier ist die EU-Richtlinie welche der Auslöser für die Umsetzung in nationales Recht war:


    Richtlinie - 2021/2118 - EN - EUR-Lex


    Deutscher Bundestag - Ja zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht­versicherung
    Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Dezember 2023, den Weg frei gemacht, die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der…
    www.bundestag.de


    In der EU-Richtlinie ist die Änderung von Artikel 3 interessant:


    „Diese Richtlinie gilt nicht für die Verwendung eines Fahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen und -aktivitäten, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen in einem abgegrenzten Gebiet mit Zugangsbeschränkungen in einem Mitgliedstaat, wenn der Mitgliedstaat sicherstellt, dass der Veranstalter der Aktivität oder eine andere Partei eine alternative Versicherung oder Garantie abgeschlossen hat, die den Schaden für Dritte, einschließlich Zuschauern und anderen Umstehenden, aber nicht notwendigerweise den Schaden für die teilnehmenden Fahrer und ihre Fahrzeuge abdeckt.“


    Heißt in meinen Augen, dass die Kfz-Haftpflicht eher mehr regulieren muss und am Beispiel Motorsport nur bei Existenz einer gesonderten Versicherung raus ist.


    Die Haftpflichtdeckung bei Touris/Trackdays finde ich tatsächlich deutlich wichtiger als die Kasko. Wenn ich mein eigenes Auto kaputt fahre, muss bzw. kann ich die Reparatur voraussichtlich bezahlen. Schlage ich in etwas Hochpreisiges ein (womöglich mit Personenschaden), geht das über meine finanziellen Möglichkeiten hinaus.


    Für die Kasko gilt: "Don't race it if you cannot afford to wreck it."

    Der längere Text mit dem 2. Absatz kommt aus den AGBs (Stand 09-2024), die ich dann geladen habe.

    In meinem Screenshot oben ist das Delta zwischen den AKB-Ständen (alt und neu) gelistet. Die neuen AKBs habe ich noch nicht, da diese erst einen Monat nach Rechnungsstellung gültig werden. Ich erwarte da aber nur genau diese Umstellung.


    Für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer

    Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität,

    einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests

    und Demonstrationen, wenn

    - das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet mit

    Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und

    - für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine

    Motorsporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des

    § 5d des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.


    Ich denke, dass "Und" macht hier den Unterschied. Trackdays (im Rahmen der StVO als Fahrsicherheitstraining), Touristenfahrten und reguläre Trainings dürften davon nicht betroffen sein, da hier keine Motorsporthaftpflichtversicherung besteht. Das gilt natürlich erstmal nur für die Haftpflicht, bei der Kasko ist man den Bedingungen des Versicherers natürlich ausgesetzt.


    Also kein Schutz bei Spass(Rennen) auf zum Beispiel Nürburgring kann ich verstehen

    Gab es auch vorher schon nicht... :rolleyes:

    Selbstversuch unter Zuhilfenahme des Fernabsatzgesetzes? Die VMaxx Bremse ist mW. kaum verbreitet, daher wirst du hier vermutlich konkretes Feedback bekommen.

    Ich würde auch erstmal einen unplausiblem Sensor vermuten, insbesondere nach den jüngsten Diagnoseschritten.

    Ich habe sowohl VersaTuner als auch FORSCAN hier, falls der Wunsch nach intensiverem Logging besteht...