Sind 60°. Hatte auch Ultraleggera iV. mit H&R 9mm Spurplatten verbaut. Funktioniert.
An der Vorderachse war das aber zu knapp bei mir mit 7x16 ET37 + 9mm Platte und 205/50er Federal 595 rsr.
Sind 60°. Hatte auch Ultraleggera iV. mit H&R 9mm Spurplatten verbaut. Funktioniert.
An der Vorderachse war das aber zu knapp bei mir mit 7x16 ET37 + 9mm Platte und 205/50er Federal 595 rsr.
Laut Werkstatthandbuch müssen bei den seitlichen Leisten bei Wiederverwendung neue Clips verbaut werden. Bei der oberen Leiste ist das nicht ausdrücklich erwähnt.
Es geht wie oben geschrieben um das Verhältnis der Federraten, also die Balance. Absolut sind die 37-40 N/m an der HA nicht zu hart, die 40 N/m jedoch im Verhältnis deutlich zu weich.
...so reagiert das Auto auch dann spitzer, wenn man z.B. schnell ausweichen muss und diese "Agilität"/Hecklosigkeit unwillkommen ist.
40N/m sind bei vermutlich fast jeder Fahrwerksanwendung zu weich. 40N/mm können hingegen auch schon mal zu hart sein...
Dürfte abzgl. Zubehör Maximal-Ausstrattung sein, allerdings mit roten und nicht grauen Nähten. Neu kostet der nach Liste zur Zeit 37.500€
Ich würde versuchen, den Preis noch ein wenig zu drücken und frischen TÜV zu bekommen.
Dazu muss man aber auch sagen, dass die Preise in diesem Jahr ganz schön hoch gegangen sind. Vor 2 Jahren lag der Liste sicherlich auch nur bei ca. 34k€.
Als Vergleich: Meine 12/20 Tageszulassung ohne Kilometer hat im Januar 21 nur einen knappen Tausender mehr gekostet. Ist zwar nur ein Selection aber dafür knapp 2 Jahre jünger. Folglich sollte da preislich schon noch was gehen.
Höher drehen für die Eintragung? Illegal ist es so oder so. Wird ein Gewinde mit Begrenzern überhaupt eingetragen? Ist ja irgendwie sinnfrei, da der faule Kompromiss "Begrenzer" technisch ja absolut nicht nötig ist.
Hat SPS nicht extra dafür ein "Super-low" Fahrwerk? Federwegsbegrenzer sind ja eher suboptimal.
Die Abbremsung ist kein Problem soweit die Blockiergrenze erreicht wurde, was hier ja der Fall war. Bezüglich Bremsteilen: ich würde Originalteile oder hochwertige Erstausrüsterteile verbauen (ATE, Brembo, Textar etc.).
Während der langsamen Fahrt hin und wieder die Handbremse zu nutzen ist tatsächlich keine abenteuerliche Idee, macht beim MX5 nur recht wenig Sinn, da die Feststellbremse hinten auf die regulären Bremsbeläge wirkt und nicht auf eine separate "Trommelbremse" in der Bremsscheibe (zB. BMW). Das heißt die Handbremse wird beim MX5 auch bei regulären stärkeren Bremsungen mitgereinigt.
Ich würde von einer kompetenten Werkstatt die Freigängigkeit der Sättel prüfen lassen wie es auch BJ323F empfohlen hat.
Bei schlechtem Tragbild der Scheiben und starker Kante am Scheibenrand Beläge und Scheiben wechseln lassen. Bei 50tkm Laufleistung ist das keine Schande.
Das Losbrechen der Bremse nach längerer Standzeit bei suboptimaler Witterung oder Restfeuchte an der Bremsanlage ist völlig normal und nicht besorgniserregend.
Der G132 hat eine andere EG-Zulassung und viele Gutachten sind noch nicht aktualisiert bzw. erweitert. Ähnlich verhält es sich bei G160 vs G184.
Kann denn bei einem MX5 mit EG-Zulassung überhaupt eine Abnahme mit Abdeckung nach nationaler Vorgabe durchgeführt werden?
Das ist doch nur bei älteren Fahrzeugen aus der Pre-EG-Ära möglich!?