Laut ECE R 85 Anhang 7, 4.1 hat der Hersteller für produzierte Fahrzeuge ein Toleranzband von +/-5% bei der Leistung ggü. der für die Typgenehmigung relevanten Leistung.
Ergibt beim ND2 184PS einen Bereich von 175 bis 193 PS welcher bei serienmäßigem Fahrzeug zulässig wäre. Ob ein geändertes Mapping bei der verbauten ECU über Software-Parameter auslesbar oder anderweitig erkennbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Eine Leistungsmessung auf dem Rollensprüfstand ist ja bekanntlich recht fehlerbehaftet, daher wird hier vermutlich kein großer Erkenntnisgewinn stattfinden.
Im Optimalfall wird so ein ND 184PS mit Fächerkrümmer, Abgasanlage und Software ja mit ca. 200PS beworben. Ist die Hardware incl. Mehrleistung durch den Fächerkrümmer eingetragen, sehe ich keinen Weg den Einfluss durch die geänderte Software per Leistungsmessung zu identifizieren. Bleibt eigentlich dann nur der Nachweis über "Softwaremanipulationsparameter" soweit vorhanden.
Fazit: Das Auto verliert die BE. Ob es im Fall der Fälle nachweisbar ist, bleibt fraglich.