Für den Preis aber zu viele km und zu alt.
Nicht mehr als 2000-2500€
Dafür gibt es mittlerweile nur noch Teileträger oder Schlachtautos.
Für den Preis aber zu viele km und zu alt.
Nicht mehr als 2000-2500€
Dafür gibt es mittlerweile nur noch Teileträger oder Schlachtautos.
Alles anzeigenDann schreib doch mal diesen Händler an, ob er Dir Nahaufnahmen von den Schwellerenden und den Radläufen schicken kann.
Der Motorraum sieht recht gut aus, die Längsträger müsste man natürlich vor Ort abtasten.
https://suchen.mobile.de/fahrz…-926c-e500db3ba85c&vc=Car
Winzenburg ist der Fachmann gegen Rost.
Sieht wirklich nach einer Basis aus, die man sich anschauen kann. Winzenburg ist ja wirklich vertrauenswürdig.
Mir sticht nur der Kühler ins Auge. Ist der so braun, dann geht er bald kaputt.
Aber irgendwas kann bei den Karren immer sein. Der ist 26 Jahre alt.
Ich fahre mittlerweile die "Werksempfehlung" und habe damit ein prima Allrounderfahrzeug. Vom gemütlichen Daily bis zur flotten Kurvenreiterei wird mir das gewünschte Spektrum geboten. Bei mehr Härte nimmt die Präzision zu. Das nervt mich aber, wenn ich einfach nur im Berufsverkehr zur Arbeit mitschwimme.
Mir ist nicht bekannt, dass diesbezüglich ein Mangel im Mangelbaum existiert. Ich (!) werte das, wenn die Manschette noch irgendwie vorhanden ist, mit einem Hinweis oder einem geringen Mangel.
Zum Vergleich: Eine eingerissene Manschette am Lenkgetriebe ist per Definition ein geringer Mangel, eine Achsmanschette mit leichtem Fettverlust oder mangelhafter Befestigung ebenfalls. Ersteres kann dafür sorgen, dass Schmutz in die Lenkung gerät (nicht schön), zweiteres ist ein Umweltproblem (noch unschöner hierzulande). Dagegen ist die Staubmanschette am Dämpfer peanuts.
Manschette beschädigt - geringer Mangel
Manschette unwirksam - erheblicher Mangel
Grenze: vergleichsweise interprätationsbedürftig und subjekiv.
Ist neben der Manschette auch noch der Puffer in Fetzen, kassiert man einen EM.
Spezielle Indoor Abdeckungen würde ich mir auch nicht kaufen, da reicht ein großes Bettlaken.
Dachte ich auch immer. Aber ein Laken reicht nicht und sieht immer Kacke aus im Vergleich zu einer schön anliegenden Hülle.
Alles anzeigenIch habe jetzt nicht alle 14 Seiten auf dem Schirm, also verzeiht mir, falls wir die schon hatten.
Auf jeden Fall eine sehr schöne Lösung für eine weiche Indoor-Abdeckung als Staubschutz.
Passt gut, Verarbeitung top, schnelle Lieferung und nicht zu teuer.
https://www.shopforcovers.com/…8F5TBsTBNkJwcqtUEx7HD-IU5
Mein MX-5 darf nämlich dieses Jahr auch in der Garage übernachten und muss nicht mehr draußen stehen .
Ich habe die von car-e-cover im Einsatz. Perfect Stretch innen.
Damals wurde noch XS für NA/NB vorgeschlagen, mittlerweile S, für NC & ND jetzt M .
Meine Empfehlung mit "S" ist man gut dabei, sofern das Schnittmuster nicht geändert wurde.
Ich kann das "Problem" provozieren, indem ich die Lenkung stark einschlage und sie dann bei verriegeln noch weiter drehe. Dann ist da beim Entwiegeln so viel Spannung drauf, dass die Meldung auch kommt. Halte ich beim Starten nur leicht dagegen gehts ohne Probleme.
Warum macht man das? Ganz starke Hanglage beim Parken. Da schalge ich quasi voll ein.
Die Veränderungen sind geprüft und damit nicht ursächlich für den Unfall. Damit bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit wenn die Veränderung nicht In die Papiere eingetragen ist.
So und nicht anders!
Das wichtigste ist, dass es abgenommen ist und das nachweisbar ist.
Es gibt da ja durchaus auch noch einen nicht unwesetlich dauernden Schwebezustand: in Hessen sind Abnahmen nach 19 (2) / 21 an die Bündelungsbehörde zu senden, welche das okay für die BE erteilen. Das dauert gerne mehrere Wochen. Da kann auch gefahren werden. Und es ist nicht eingetragen. Dann brauchst noch einen Termin bei der Zulassungstselle. Kann auch dauern.
Das Gutachten vom K--TEC hat nicht eine ähnlich lautende Passage? Macht der TÜV Austria eigentlich fast immer so:
Denn mittlerweile schließen sich mehrere "einfache" Gutachten gegenseitig aus. Ich habe auch so Fälle, wo es so gelaufen ist, es aber streng genommen nicht richtig ist. Ist aber Problem des Prüfers....
Ich habe den Eindruck, dass "je neuer Fahrzeug und Fahrwerk", die Möglichkeiten nach § 19 (3) immer mehr beschränkt werden und die Fahrwerkshersteller sich es da einfacher machen oder es schwerer gemacht bekommen (keine Ahnung welche Auflagen die zu erfüllen haben, Kombinationsänderungen nach § 19 (3) im Gutachten als ausreichend zu erachten).
Vor 10 Jahren stand fast noch in jedem Zubehörgutachten eine § 19 (3) Möglichkeiten beschrieben. Auch in Kombination mit anderen Teilen (Rader / Spurverbreiterungen). Jetzt finde ich das immer weniger.
Tein Flex Z + abweichende Rad/Reifen --> § 19 (2) / § 21 & Erteilung neue BE
Ebenso bei KW V3 + abweichende Rad/Reifen
Ebenso Öhlins + nicht ansonsten serienmäßige Autos