Beiträge von Bar

    Wer einmal E-Auto gefahren ist und sich dran gewöhnt hat wills fast nicht mehr anders.

    Das sehe ich persönlich nur zum Teil so. Im Alltag stimme ich dir zu, da ist fast alles angenehmer mit E. Aber: Die Emotionen die ich beim MX-5/Cayman/M2 usw. habe, habe ich so noch in keinem BEV erlebt. Und eine kurze, schnelle Beschleunigung ist für mich noch lange keine Emotion beim Fahren. Das ist aber auch schon das spannendste beim BEV. Wie gesagt, nicht auf den Alltag bezogen. Bei mir ist der MX-5 halt auch kein Alltagsfahrzeug und wird eig. nur bei gutem Wetter bewegt.


    Sehr interessant finde ich z.B. was Hyundai aktuell ausprobiert, um das Thema BEV "spannender" zu machen (den JP mal ausblenden):

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    Einen rein elektrischen, summenden MX-5, der nach 250 km sportlicher Fahrt alle ist, weil größere Akkus zu schwer wären, wäre für viele, mich eingeschlossen, nicht interessant. Und vermutlich traut sich Mazda deswegen auch noch nicht, den Schritt zu gehen mit der nächsten Version.

    Mal ganz unabhängig von der Rechtslage, da bin ich nicht in der Materie, aber wenn ich schei** baue, sollte ich doch auch dazu stehen. Wenn dann meine Dashcam aufzeichnet wie ich schei** gebaut habe, so what?

    Das ist gut zu lesen, dass die Dashcam in der Praxis also durchaus schon geholfen hat! Meine laufen ja auch in beiden Autos mit, in dem Modus, dass eben die kurzen Clips aufgenommen werden. Hoffentlich werde ich und alle anderen hier mit Dashcams diese niemals brauchen :)

    Interessant in dem von hifi_nok verlinkten Urteil ist eigentlich noch, dass im Falle einer permanenten Aufzeichnung auch dem BGH Urteil aus 2018 widersprochen wäre und das Video als Beweismittel ungültig. Da das Ganze gesetzlich bisher scheinbar nicht eindeutig geregelt ist, würden mich verschiedene Rechtsprechungen an verschiedenen Gerichten nicht überraschen. Allerdings: Wer permanent aufzeichnet, z.B. mit einer Action Cam, hat definitiv die geringsten Chancen auf Verwendbarkeit.


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    Zum Einen widersprechen solche Aufzeichnungen der Datenschutzgrundverordnung und sind ohne Einwilligung des Unfallgegners erfolgt. Insofern hält das erkennende Gericht nach der Neuregelung die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu der Dash camera-Aufzeichnung vom 15.05.2018 [BGH VI ZR 233/17 - Anm. d. Red.] für nicht anwendbar.

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    Auch wäre um das gesamte Unfallgeschehen zu beurteilen, eine permanente Aufzeichnung des gesamten Verkehrsgeschehens, d. h., von dem Bikertreffen bis zum Wendeplatz und zurück erforderlich, um das gesamte Verhalten des Klägers und der anderen Personen rechtlich richtig zu würdigen. Insofern würde die Verwertung einer solchen Aufzeichnung auch der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 15.05.2018 widersprechen.

    Ich wäre hier ein bisschen vorsichtig was den Datenschutz und die damit einhergehende Zulässigkeit als Beweismittel im Falle eines Unfalls angeht. Man darf nämlich nicht einfach so stundenlang filmen, sofern ich nichts verpasst habe und alles richtig verstanden habe. Meine Cam nimmt z.b immer eine Minute lange Clips auf die automatisch überschrieben werden, sofern sie nicht gesperrt werden. Ich bin mir nicht sicher ob das mit einer action cam auch möglich ist.


    Ansonsten zum Einbau mache ich das auch immer rechts von der Fahrerkamera, und zwar genau so, das ich die Kamera bei normaler Sitzposition nicht sehen kann. Finde ich am angenehmsten. So hübsch sind die alle nicht ^^

    Ich habe ein größeres Modell (genauen Maßstab leider nicht im Kopf) vom RX-8, der ist mit dem originalen roten Metallic-Lack lackiert, und da sind die Flakes halt leider in Proportion auffällig groß. Macht ja auch Sinn, die kann man ja nicht runter skalieren, ist ja der originale Lack. Klar, Farbe ist ansonsten die gleiche wie beim original. Stört sicher auch nicht jeden, aber mir fällt das irgendwie leicht störend ins Auge.

    Original Lack bei Modellen find ich okay so lange es kein metallic Lack ist. Weil bei dem find ich die metallic flakes immer viel zu groß auf dem Modell.

    Spannende Studie, gefällt mir. Man erkenn allerdings noch keine Andeutungen für ein offenes Dach. Die Scheinwerfer sehen ein bisschen nach modernen Klappscheinwerfern aus. Was die Spiegel angeht, hoffe ich sehr, dass sich diese Kamera-Spiegel nicht durchsetzen, egal bei welchem Wagen.