Immer dann, wenn die im Gutachten aufgeführten Auflagen nicht vollständig eingehalten werden können, bedarf es einer Einzelabnahme.
Bei so gut wie allen Felgen steht beispielsweise auch im Gutachten, dass die Fahrwerkskomponenten dem Serienzustand entsprechen müssen. Wenn man aber trotzdem ein anderes Fahrwerk verbaut hat, ist somit diese Auflage nicht mehr erfüllt, und darum ---> Einzelabnahme.
Ist nur ein anderes Beispiel, aber von der Systematik her identisch. Meistens hilft bei Unsicherheit aber ein kurzes Telefonat mit dem Prüfer
Die 9mm Platten von h&r fahre ich übrigens auch mit Zubehörfelgen (Winterräder) sowie Fahrwerk. Sollte also grundsätzlich funktionieren.