Beiträge von MHMX-5

    Du wirst das Auto locker 10 Jahre fahren können mit diesem Hauch einer Konservierung, ohne dass du ernsthafte Rostprobleme befürchten musst. Sprich: Durchrostungen. Oberflächliche Korrosion wird es aber geben, die evtl. leicht unschön aussieht, wenn man unter dem Auto steht.

    Kommt also jetzt darauf an, welche Ansprüche du hast, wie gut dein Auto in x Jahren aussehen soll, und, wie lange du den MX-5 überhaupt fahren möchtest.

    Viele, mich eingeschlossen, konservieren ihre Autos in Wahrheit für den nächsten oder übernächsten Besitzer ^^





    Stimmt,die Elektrogurken geben teilweise Geräusche von sich da denkste Kapitän Kirk schwebt ein.


    LG

    Meine Nachbarn fahren den hässlichen Elektrokasten von Hund-Ei (Ioniq 5).

    Das Ding ist lauter als die meisten Verbrenner in der Straße. Vor allem durch den nervtötenden Rückfahrgong. Siehe:


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    Frage: Wenn ich von einem Tune (z.B. SPS) mit Versatuner wieder zurück auf Serie möchte, wie funktioniert das dann?

    Ist mein Serien-Softwarestand lokal auf dem Rechner abgespeichert, mit dem ich den Tune aufgespielt habe, oder lädt man über Versatuner eine Serienabstimmung herunter?

    [Bevor Fragen aufkommen: Mit der SPS-Software bin ich super zufrieden. Der Hintergrund ist viel mehr der, dass ich den Firmenrechner, auf dem ich Versatuner installiert habe, im September abgeben muss...]

    Wundert mich, dass das Thema hier noch nicht aufgekommen ist...

    Das klassische Teilegutachten für Änderungsabnahmen nach §19 (3) ist ein Auslaufmodell.

    Siehe:

    Zitat

    Mit der Veröffentlichung im BGBl ergeben sich für das Teilegutachten-System folgende Übergangsfristen: Teilegutachten im Sinne des Paragraf 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, Buchstabe a in Verbindung mit Anlage XIX in der am 19.Juni 2024 geltenden Fassung dürfen 1. bis einschließlich 19. Juni 2025 erweitert oder neu erstellt werden; 2. nur bis einschließlich 19. Juni 2028 für die Zwecke des Einbaus oder des Anbaus von Teilen verwendet werden. „Das bedeutet, der Paragraf 19 Absatz 3 Satz 1….ist nach dem 19. Juni 2028 nicht mehr anwendbar und somit können Teile nicht mehr nach diesem Verfahren eingetragen werden“, so der VDAT.


    Zu beachten sei jedoch, dass vorhandene Teilegutachten nach dem 19. Juni 2028 dadurch nicht „wertlos“, schließlich es handelt sich um qualifizierte Gutachten nach einer nationalen Regelung. Teilegutachten sollen nach dem 19. Juni 2028 als Grundlage für Eintragungen nach der Regelung StVZO Paragraf 19 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 21 – wie bereits heute im Fall von Mehrfachumrüstungen – herangezogen werden können.


    ...

    Ende des Teilegutachten-Systems eingeleitet
    Der VDAT informiert aktuell seine Mitglieder darüber, dass durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt das Ende des Teilegutachten-Systems eingeleitet…
    www.gummibereifung.de


    und hier der offizielle Text (mit Suchfunktion nach "Teilegutachten" und "Teiletypgenehmigung" suchen):


    https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0159-24.pdf


    Wie ich es verstehe, wird es statt des bekannten Teilegutachtens künftig diese "Teiletypgenehmigung", ähnlich einer ABE geben. Keine Ahnung, ob es da eine Anbauprüfung geben wird. Vorhandene Teilegutachten bleiben gültig, es muss nun aber immer der Umweg inkl. erheblicher Mehrkosten in Form einer Einzelabnahme gegangen werden. Sprich: Die Abnahme bspw. einer simplen Heckspoilerlippe kostet dann Minimum um die 150 Euro für die Einzelabnahme und zumindest nach heutigem Stand wäre die unverzügliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig...


    Die nötigen Prüfungen und Grenzwerte kann man in der Richtlinie nachlesen:

    https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32003L0102Diese scheint der ND halt ohne aktive Motorhaube wohl nicht einhalten zu können. Andere Autos schon, weil genug Platz zwischen Motorhaube und Motor/darunterliegenden schwer verformbaren Komponenten ist. Bei einem SUV sind da gut und gerne 20cm Platz zwischen Motoroberseite und Motorhaube.



    USA: Vielleicht eine Fehlinformation, aber ich habe neulich in einem Testbericht aus den USA zum Cybertruck gehört, dass es in den USA überhaupt gar keine bindenden Fußgängerschutzbestimmungen gäbe?!