Beiträge von MHMX-5

    Wundert mich, dass das Thema hier noch nicht aufgekommen ist...

    Das klassische Teilegutachten für Änderungsabnahmen nach §19 (3) ist ein Auslaufmodell.

    Siehe:

    Zitat

    Mit der Veröffentlichung im BGBl ergeben sich für das Teilegutachten-System folgende Übergangsfristen: Teilegutachten im Sinne des Paragraf 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, Buchstabe a in Verbindung mit Anlage XIX in der am 19.Juni 2024 geltenden Fassung dürfen 1. bis einschließlich 19. Juni 2025 erweitert oder neu erstellt werden; 2. nur bis einschließlich 19. Juni 2028 für die Zwecke des Einbaus oder des Anbaus von Teilen verwendet werden. „Das bedeutet, der Paragraf 19 Absatz 3 Satz 1….ist nach dem 19. Juni 2028 nicht mehr anwendbar und somit können Teile nicht mehr nach diesem Verfahren eingetragen werden“, so der VDAT.


    Zu beachten sei jedoch, dass vorhandene Teilegutachten nach dem 19. Juni 2028 dadurch nicht „wertlos“, schließlich es handelt sich um qualifizierte Gutachten nach einer nationalen Regelung. Teilegutachten sollen nach dem 19. Juni 2028 als Grundlage für Eintragungen nach der Regelung StVZO Paragraf 19 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 21 – wie bereits heute im Fall von Mehrfachumrüstungen – herangezogen werden können.


    ...

    Ende des Teilegutachten-Systems eingeleitet
    Der VDAT informiert aktuell seine Mitglieder darüber, dass durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt das Ende des Teilegutachten-Systems eingeleitet…
    www.gummibereifung.de


    und hier der offizielle Text (mit Suchfunktion nach "Teilegutachten" und "Teiletypgenehmigung" suchen):


    https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0159-24.pdf


    Wie ich es verstehe, wird es statt des bekannten Teilegutachtens künftig diese "Teiletypgenehmigung", ähnlich einer ABE geben. Keine Ahnung, ob es da eine Anbauprüfung geben wird. Vorhandene Teilegutachten bleiben gültig, es muss nun aber immer der Umweg inkl. erheblicher Mehrkosten in Form einer Einzelabnahme gegangen werden. Sprich: Die Abnahme bspw. einer simplen Heckspoilerlippe kostet dann Minimum um die 150 Euro für die Einzelabnahme und zumindest nach heutigem Stand wäre die unverzügliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig...


    Die nötigen Prüfungen und Grenzwerte kann man in der Richtlinie nachlesen:

    https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32003L0102Diese scheint der ND halt ohne aktive Motorhaube wohl nicht einhalten zu können. Andere Autos schon, weil genug Platz zwischen Motorhaube und Motor/darunterliegenden schwer verformbaren Komponenten ist. Bei einem SUV sind da gut und gerne 20cm Platz zwischen Motoroberseite und Motorhaube.



    USA: Vielleicht eine Fehlinformation, aber ich habe neulich in einem Testbericht aus den USA zum Cybertruck gehört, dass es in den USA überhaupt gar keine bindenden Fußgängerschutzbestimmungen gäbe?!

    Nu verrate mir doch mal, wie der liebe Ernst das Öl besser verfügbar haben soll als die Mazda Partner, von denen er es beziehen wird?

    Mein Mazda-Händler ist eine echte Konifere.

    Die schaffen es, keine einzige Dose Long Life IS im Lager zu haben an meinem Wartungstermin. Und das, obwohl ich extra Wochen vorher bei Terminvereinbarung noch darauf hingewiesen habe, das richtige Öl zu bestellen und zu verwenden (natürlich erstmal kurze Ratlosigkeit und Stille am Telefon, was ich denn mit dem richtigen Öl meine, sie nähmen doch das vom Fass). Der Getriebeölwechsel musste dann ca. eine Woche später separat nachgeholt werden (3h Aufenthalt inkl. 50 km Fahrt), weil man das Öl nicht schneller beibekäme.

    Wenn ich die Sachen in Zukunft nicht selber machen würde an meiner alten Kiste, würde ich definitiv vorab anderweitig das Getriebeöl bestellen, bequemerweise online beim Ernst, und zur Wartung mitbringen.

    Fahrt mal einen Toyota-Hybrid. Da ist 0W8 vorgeschrieben. Würde vermutlich den einen oder anderen Hochbesorgten in eine tiefe Sinnkrise stürzen, so ein Öl zu fahren :D

    Mein Firmenwagen sieht wegen fehlender Motorleistung und Jaulgetriebe ("e-CVT") häufig Maximaldrehzahl und Vollgas, auch bei lauwarmem Motor. Und viele Autobahnkilometer mit v_max. Kein feststellbarer Ölverbrauch innerhalb des Wartungsintervalls.

    In etwa soviel Motorenbaukunst traue ich auch Mazda zu, so dass sich auch mit 0W20 der Ölverbrauch in Grenzen halten wird. Lieber ein nachvollziehbarer, geringer Ölverbrauch als Ölvermehrung.

    Und hier noch was von savagegeese - m.M.n. die Königsklasse der ND reviews. Hier wurde sogar extra der S001 runter- und der Potenza Sport draufgeworfen. Wow :)


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    Und, auch aus meiner Abo-Liste:

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    Dann kann man sich bei einem Getriebspezialisten beraten lassen ob ein Austatuschgetriebe in dem speziellen Fall wirklich notwendig ist oder ob eine Reparatur sinnvoll ist.
    Die wenigsten Getrieb sind ja komplett hinüber. Und nur wegen z.B. verschlissenen Synchronringen das ganze Getrieb zu tauschen kann man machen erscheint mir aber nicht kosteneffizient.

    Keine Ahnung, wie es bei dem für die früheren Getriebeversionen typischen Schadensbild (beschädigte Verzahnung) im Getriebe aussieht bzw. was da noch zu gebrauchen ist oder neu muss.
    Freilich würde ich im Fall der Fälle aber Angebote bei Instandsetzungsbetrieben einholen. Mich würde nur mal interessieren, was Mazda aktuell so aufruft.

    Mal wieder zur Auffrischung: Wie ist denn aktuell die Preislage so, wenn man ein Austauschgetriebe braucht und keine Garantie mehr hat? Weiß das jemand zufällig?

    Wenn es brennt, ist es kein Wasser.

    Bei der Flammprobe oder bei der Geschmacksprobe? ^^

    Der pflichtbewusste Kraftfahrzeugführer macht bei unter seinem Fahrzeug vorgefundenen Flüssigkeiten eigentlich immer letztere, dachte ich.

    würzig-bitter: Getriebe-/Difföl

    buttrig mit leichter Bitternote im Abgang: Motoröl

    süffig-süß: Kühlwasser

    scharf: Benzin

    neutral: Klima

    komisch: Hundepisse