Ich frage mich halt, ob so etwas nicht als Garantie Leistung durchgeführt werden müsste...
Du hast erstmal nur Anspruch auf ein einwandfrei funktionierendes Getriebe, nicht aber auf einen Getriebeölwechsel
Natürlich liegt es aber nahe, dass man bei so einer Beanstandung das Öl wechselt.
Oder dass man, um Kosten zu sparen, als günstigeren Weg vielleicht erstmal die Kupplungsbetätigung entlüftet und ggf. dann noch das Öl wechselt, wenn‘s keine Besserung gebracht hat.
Kann ich leider nicht. Und habe noch Garantie. Ob sich die Verlängerung lohnt, überlege ich auch..
Du musst ja bei Mazda niemandem verraten, dass du das Getriebeöl gewechselt hast
___
Ölwechsel hat minimal was gebracht bei meinem, für meinen Geschmack aber das Entlüften etwas später noch deutlich mehr. Etwas knorrig ist bei mir nur noch der erste Schaltvorgang 1-2 nach dem Losfahren bei Kälte. Letzteres muss aber nicht repräsentativ sein. Keine Ahnung, welche Getriebeversion mein 2017er drin hat. Bestimmt was älteres
Ich denke mir auch: Man rührt beim MX-5 mit dem Schaltpin ja direkt im Getriebe herum. Dass man da etwas mehr spürt im Schalthebel als bei einem Auto wo es Schaltseile oder ein weich gelagertes Schaltgestänge gibt, könnte fast normal sein?! Und vielleich ungewohnt für mancheine(n).