Guter Einwand. Die Analogie hinkt aber ein bisschen. Seitenbegrenzungsleuchten sind eben für manche Fahrzeugtypen vorgeschrieben, Nebelscheinwerfer nicht. Das ist ein kleiner Unterschied zu "optional verbaubar".
Kennt der Gesetzgeber Fahrzeugtypen? Eher nur Fahrzeugklassen und Aufbauarten
Für die Fahrzeugklasse M1 sind SML für Fzg. >6m Länge vorgeschrieben und für andere "zulässig". Also im Falle des ND und der allermeisten PKW nicht vorgeschrieben (gibt es derzeit überhaupt einen >6 m? S-Klasse Pullman vielleicht?)
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Anderes Beispiel: Laut ECE-Regelungen ist es zulässig, dass Tagfahrlicht und Abblendlicht gleichzeitig leuchten. Aber eben (offiziell), wenn das Auto auch genau mit dieser Funktion homologiert wurde. Das ist z.B. beim ND nicht gegeben, streng genommen das beliebte TFL-Modul von mx5things nicht zulässig. Und dass nicht nur, weil die konkrete Verschaltung vielleicht mehrere Möglichkeiten ließe.
Aber versteh' mich nicht falsch, ich will doch weder den Moralapostel herauskehren noch irgendwem den Spaß verderben oder gar Angst machen. Ich wollte nur verständlich machen, warum Mazda Deutschland vielleicht selbst nichts Vergleichbares anbietet und dass man nicht sicher darauf bauen kann, dass jede Lösung von Drittanbietern "mit Beleuchtung" kompatibel ist mit der offiziellen Mazda-Lösung "ohne Beleuchtung".
Praktische Belange, z.B. wie und wo man die Dinger nun anschließt, sind sicher wesentlich bedeutsamer.
Ein guter Einwand.
Habe mich mit dem besagten TFL-Modul nicht näher befasst. Ist hier vielleicht auch das Problem, dass das TFL bei eingeschaltetem Abblendlicht nicht - wie vorgeschrieben - gedimmt betrieben wird. Oder kann das Modul das?
Warum man Mazda keine SML anbietet? Von einem Originalzubehörteil eines Fahrzeugherstellers würde ich einen vorkonfektionierten Kabelsatz zum plug&play Anstecken erwarten und keine 'Bastellösung' mit zwei zu kurzen, losen Kabelstrippen wie von IL.