Beiträge von Sola091
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Bei Fußgängerkontakt wird das so rumbaumelnd dann aber vermutlich auch nicht mehr funktionieren...
Ich habe zwar nach der konkreten Funktionsweise gesucht, bin aber nicht ausreichend fündig geworden. Weißt du/hast du eine Schätzung, ob zwingend mehrere Parameter (Einschlag, Bremsung, Lenkwinkel) vorliegen müssen? So wie das bisher rumgescheppert hat, kann es nicht nur die (negative) Beschleunigung als solche sein.
Und ja, jetzt hast du mein Gewissen geweckt.
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D.h. die Leiste müsste jetzt nur an den Kabeln hängen bzw. auf dem Boden liegen, oder? Würde mir eher stark Sorgen bereiten
Das ist es ja - es hat mir erst stark Sorgen bereitet. Ich habe in einer Waschbox einen Schock gekriegt als ich das sah und überlegt ob ich überhaupt noch fahre. Dann ein paar "alte Bilder" zu verschiedenen Zeitpunkten gecheckt und gesehen, dass ich (zu diesem Zeitpunkt) bereits mehrere Wochen so rumgefahren bin. Und ich weiß, wie viele schlechte Straßen ich tiefergelegt fahre. Gerade bin ich da deshalb entspannter.
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Achja, bei mir sind die fragilen Verbindungen vom Spydergrill zur Sensorleiste vor 3 Monaten (ca. 6.000 km) abgebrochen. Den Spydergrill habe ich vor ca. 1,5 Jahren verbaut. Ich habe es bisher nicht behoben und schone den Wagen kein Stück. Bisher keine Auslösung - nur als Gegenstück.
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Der Einbau des Spydergrills ist ja doch aufwendiger als gedacht...
Dachte immer dieses Gitter wird einfach von vorne an den Kühlergrill geklippt.
Muss aber ja echt die ganze Stoßstange abmontiert werden..
Schade, wollte den schon mal schnell-schnell bestellen
Das ist aber echt kein großer Akt. Hauptsächlich relativ viele Schrauben lösen und wieder festziehen.
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Verkauft. Kann gerne geschlossen werden. Danke
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Bin ich der einzige, der diesen ganzen Thread hier sonderbar findet?
Wenn es nicht 5 Tage zu spät wäre, würde ich an einen April-Scherz denken.
maces kauft ein 8 Jahres altes Fahrzeug das 2 Jahre im Besitz des Vorbesitzers war und möchte jetzt Ansprüche gegenüber den seinerzeit verkaufenden Händler geltend machen? Weder er noch der Vorbesitzer haben den Schaden gesehen, oder gar geltend gemacht und jetzt soll der Händler dafür haften?
Geht's noch?
Aber das bringt mich gerade auf eine Idee! Vielleicht sollte ich die Hebamme die mich damals entbunden hat wegen Körperverletzung anzeigen, weil sie mir auf den Po geschlagen hat!
Der Ersteller hat einen falschen Ansatz angefragt - wundert mich eher weniger.
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Zur Aufklärung und eventuell findest du in dem verwendeten Muster einen Ansatzpunkt. Ggf. ist der Punkt von MXrider der Entscheidende für dich.
bwm Jeder Punkt enthält etwas Wahrheit.
Grundsätzlich gilt bei B2C-Geschäften eine Gewährleistungsdauer von derzeit 2 Jahren (§ 438 I Nr. 3 BGB). Kann bei gebrauchten Fahrzeugen verkürzt werden (§ 476 II BGB). Richtig, Beweislastumkehr bis zu einem Jahr (§ 477 I BGB).
Sebastian S. Bei C2C-Geschäften gilt grundsätzlich die gleiche Gewährleistungsdauer (keine Garantie). Hier gibt es keine Beweislastumkehr, da es kein Verbrauchsgüterkauf ist. MXrider Das Richtige ist gemeint, es muss aktiv ausgeschlossen werden.
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Bei wem (Händler/Privat? Nicht der konkrete Name) hast du zu welchem Zeitpunkt dieses Fahrzeug gekauft?
Sind besondere Vermerke zu dem Zustand des Fahrzeugs und zur Dauer der Gewährleistung im Kaufvertrag gemacht worden?
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Gewährleistung hast du ohnehin. Die Beweislast läge bei Kauf im letzten Oktober dann beim Händler. Also du wirst höchstwahrscheinlich der Letzte sein, der den Schaden zahlen muss. Alles Gute.