Beiträge von Marco321

    der normale Abschlepper zieht dich mit einer Winde auf die Ladefläche. Der hat aber eine große Auswahl an Abschleppösen dabei



    bei uns : Abschleppösen rechts im Kofferraum im Fach des nicht vorhandenen Wagenhebers
    Reifenpannenset im Fach hinter dem Beifaher
    Erstehilfe+Warndreieck im Fach hinter dem Fahrer

    genau es kann vieles eingetragen werden, aber ob du ein E-Nummer geprüftes Bauteil "umbauen" darfst was dann hinterher noch eine Zulassung hat ? bin gespannt was bei raus kommt.


    mein Klappenauspuff hat einen legalen Schalter am Lenker um vom lauten legalen Automatk Modus in den dauerhaft leisen Modus zu wechseln.

    und nur weil das LED Teil eine E-Nummer hat, ist es trotzdem nicht erlaubt wenn man es in eine für Glühlampen geprüfte Rückleuchte einbaut.
    Ist das gleiche wie zugelassene Xenon Brenner in Halogenscheinwerfer einbauen.

    steht aber auch so in deinem ATS Gutachten


    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zurBerichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


    Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflageaufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.