Die EG-Genehmigung garantiert nicht, dass die Lautstärke zugelassen ist.
Wenn ein pingeliger Cop misst oder messen lässt, kann es sein, dass du die Anlage abbauen oder leiser machen musst.
Es gilt die maximale Schallemission aus der Zulassung.
Ich kann jedem der wegen Lautstärke (mit zugelassener AGA) Ärger mit der Polizei bekommt, bei den mobilen Kontrollen, nur raten das mittels Anwalt hinterfragen zu lassen.
Gerade diese Messungen sind extrem schlecht und nicht wirklich aussagekräftig durchzuführen. Zunächst Fremdschall abschotten (an der Straße unmöglich), weiter gehts mit exaktem Winkel, Höhe, Abstand zum Emittenten (es gibt sogar max. Toleranzen für die Winkel und Abstände). Dann die Drehzahl (100rpm zu viel / zu wenig reicht schon). Zu guter letzt muss das Gerät geeicht sein und der Mitarbeiter regelmäßige Schulungen nachweisen (aus vorgenannten Gründen).
Bei dB(A) Messungen gilt noch mehr als bei anderen: „wer misst, misst Mist“
Als Beispiel sind vorbei fahrende Fahrzeuge vom Abrollgeräusch ziemlich laut. So laut teilweise (kommt auf den Belag an), dass die AGA dagegen leise ist. Nur die wirkt halt lauter (liegt am frequenzgang).
Dann wird vor Ort wird die EG-Genehmigung (zu der Standardisierte Tests gehören) in einer nicht-normierbaren unzuverlässigen Umgebung angezweifelt?
Wenn an der Anlage allerdings rumgebastelt wurde hat man (richtigerweise) verkackt.