Beiträge von ramm

    Die Roller sind Kraftfahrzeuge für die der Halter haftet und zwar unabhängig von einem Verschulden. Über das Kennzeichen kommt man auch an die Versicherung. Dann muss man „nur“ noch beweisen, dass es auch so war. Ich kann gerne helfen.

    Für alle, die in Niedersachsen unterwegs sind - es dürfte aber bundesweit Schule machen: Die Streckenkontrolle ist nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig. Abzuwarten bleibt, ob der Kollege auch noch den Schritt zum Bundesverfassungsgericht macht und wie dieses dann entscheidet. Tatsächlich finde ich persönlich es auch sehr fragwürdig, die Daten von Millionen Fahrzeugen - wenn auch (hoffentlich) nur kurz - grundlos zu speichern.

    Ich habe jetzt eine noch etwas schnellere Karte bestellt und werde berichten.

    Diese Karte ist deutlich besser. Leichte Hackler gibt es immer noch, aber man kann alles gut erkennen. Im (Halb-)Dunklen lässt die Erkennbarkeit natürlich deutlich nach.


    * Unsere Seite enthält Affiliate-Links, für die unser Forum möglicherweise eine Vergütung bekommt.