Kaum gerufen, kommt die Antwort: Richtig ist, dass bei der Rückabwicklung die gefahrenen KM berücksichtigt werden. Es ist schließlich Geld ? wert, dass du mit dem Auto von A nach B gekommen bist- oder auch einfach nur Spaß ? hattest.
Allerdings werden auch die Verwendungen, die du gemacht hast (zB Winterreifen, Zulassung, Zubehör…) erstattet UND der fmh muss die Nutzungen, die er aus dem Kaufpreis gezogen hat, rausgeben. Sprich er muss dir knapp 5% Zinsen zahlen, seitdem er die Kohle bekommen hat.
Wenn das immer noch nicht interessant für dich ist, kannst du auch wählen, eine Preisminderung zu wählen. Die juristisch richtige Berechnung ist relativ kompliziert. Sie soll auch berücksichtigen, ob jemand ein Schnäppchen gemacht hat oder über den Tisch gezogen wurde. Da braucht man auf jeden Fall einen guten Sachverständigen - dessen Kosten auch der Händler erstatten muss.
Das wird also eine ziemlich teure Sache für den Händler. Wenn du (oder ein Anwalt für dich- ich kenne da einen ?)ihm das klar macht, lässt er sich vielleicht auch so auf eine ordentliche Minderung ein.
Hth