Ich habe aktuell ein Strafverfahren, in dem die DashCam-Aufnahme des Mandanten ihm den Arsch retten dürfte und die die Zulässigkeit wurde durch das Gericht nie in Frage gestellt.
Beiträge von ramm
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Es gibt zwar datenschutzrechtliche Bedenken, die zu einem Bußgeld führen könnten. Die Zulässigkeit als Beweis hat der BGH aber trotzdem ausdrücklich bestätigt.
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Als einer der Ersten habe ich mir im Sommer den Pfotenwärmer von Kugelfisch einbauen lassen und muss sagen, der ist bei diesem Wetter ein Must-have!
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Die Warnfunktion bei Diagonalverkehr während des rückwärts ausparkens fehlt noch.
Was ist denn PCD? Sofern du die Park-Distance-Control meinst, die ist immer nur akustisch.
Für mich war das i-activesense sehr wichtig. Sowohl an die Kamera, als auch an den Totwinkel-Warner kann man sich sehr schnell gewöhnen und sind ein echter Sicherheitsgewinn!
Kann mich nur anschließen. Ich finde es inzwischen ein must-have
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Ja, neuer MX. Ab Modelljahr 2023 verbessert.
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Da ich jetzt wireless CarPlay ab Werk habe, benötige ich meinen Adapter nicht mehr. Bei Interesse PN
Verkauft
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Frage an den Anwalt ramm
Wie sieht das dann eigentlich rechtlich aus. Muss man sich zurückzwingen lassen, wenn man die Engstelle schon zur Hälfte oder mehr passiert hat?
Wie so oft gibt es kein schzwarz-weiß. Grundsätzlich muss der, auf dessen Seite das Hindernis ist, Vorfahrt achten. Ist die gesamte Engstelle nicht einsehbar, wird es schwierig (habe so etwas Ähnliches in unserer Straße mit parkenden Kindergarteneltern). Dann greift natürlich auch § 1 StVO, das allgemeine Rücksichnahmegebot, das auch ein Bestehen auf ein Vorfahrtsrecht verbietet. Sollte so etwas bei Gericht landen, kommt es daher wirklich auf die Laune des Richters an.
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Da erscheint was neues am wireless-Carplay-Himmel:
https://www.kickstarter.com/pr…-and-android-auto-adapter
Bin mal auf die ersten mutigen Mazdafahrer gespannt die das Ding testen. Soll in der Pro-Version sogar ein eigenständiges Androidsystem mitbringen…
Bin am Überlegen mal für 89$ zuzuschlagen 😵💫
Hm. Dass Spiele auf dem Auto-Display gespielt oder Videos gezeigt werden können, finde ich nicht gut. Mehr als eine WiFi-Verbindung zu CarPlay, wie man sie mit den heutigen Adaptern herstellen kann, bzw. in den neuen Modellen ab Werk hat, finde ich ausreichend.
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In Deutschland liegt die Last der Beweise noch immer bei der Staatsanwaltschaft. Was du schreibst ist zumindest juristisch gesehen falsch.
Grau ist alle Theorie... Insbesondere bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.