Einen Hinweis auf die rechtliche Beurteilung von Dashcams habe ich euch hier eingestellt.
Beiträge von ramm
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Einen Hinweis auf die rechtliche Beurteilung von Dashcams habe ich euch hier eingestellt.
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DASHCAM
Da viele von euch eine Dashcam nutzen, hier der Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus 2018. Es ist zwar noch zum Bundesdatenschutzgesetz ergangen, durch die Datenschutzgrundverordnung hat sich aber hierfür nichts geändert.
Die wesentliche Aussage des BGH ist, dass Dashcams zulässig sind. Wird aber dauerhaft aufgezeichnet, ist das datenschutzrechtlich unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Um das zu vermeiden, müssen sich die Daten automatisch „in kurzen Abständen“ (wie kurz das auch immer sein mag…) überschrieben werden und dürfen nur anlassbezogen dauerhaft gespeichert werden. Da es Dashcams gibt, die mit Erschütterungssensoren ausgestattet sind, ist das für Unfälle also problemlos möglich.
Erfreulicher Weise hatte der BGH in dem entschiedenen Fall aber die Verwertung der Aufzeichnung trotz der dauerhaften Speicherung die Verwertbarkeit für die Entscheidung über einen Verkehrsunfall für zulässig erklärt.
Bitte beachtet, dass es für die datenschutzrechtliche Frage nicht darauf ankommt, ob ihr die Aufnahmen veröffentlicht. Auch die private „Erhebung“ und „Verarbeitung“ (es reicht dafür das Speichern!) ist danach unzulässig.
Bei einer Kontrolle wird aber kaum ein Mitglied des Kappenvereins feststellen können, ob und wenn ja in welchem Intervall die Aufzeichnungen automatisch überschrieben werden.
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Könnte man nicht einen Thread eröffnen...“Neues aus dem Verkehrsrecht“?
Mit regelmäßigem Update?
Danke im Voraus.Ich nehme den Namensvorschlag (fast) auf, verspreche aber keine Regelmäßigkeit der Updates.
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Bitte beachtet immer, dass Anwälte nicht dafür da sind, Euch zu helfen, sondern Geld zu verdienen. Sie ziehen euch mit der richtigen Geschwindigkeit über den Tisch, dass die Reibungshitze als Nestwärme empfunden wird.
Lässt dein Wohnort Rückschlüsse auf deinen Arbeitgeber zu? Nur so wäre dieser Post verständlich....
Natürlich möchte ich mit meiner Arbeit Geld verdienen, so wie jeder andere auch.
Der Anwalt verdient mehr, wenn er mehr für den Mandanten rausholt - die Interessen laufen also gleich. Versicherungen verdienen mehr, wenn sie weniger an die Geschädigten zahlen. -
Erste Frage:
Von der Mazda Landesvertretung, Leiter Customer Support erhielt ich schriftlich eine Auskunft welche faktisch falsch ist. Auf Nachfrage und Bitte um Korrektur erhalte ich bislang keine Antwort.
Kann ich diese Auskunft nun in einem Streitfall als „Persilschein“ nutzen, obwohl ich weiss dass sie falsch ist?Konkret geht es um die Freigabe von Motorenöl für den Mazda MX-5 ND G184. Hier wurde mir schriftlich durch Mazda Schweiz, ohne das Modell konkret zu erwähnen, die Freigabe gemäss der Spezifikation des Vorgängermodell G160 mitgeteilt, obwohl in der ersten Anfrage und auch in der Nachfrage auf die geänderten Bedingungen beim G184 explizit hingewiesen wurde.
Mir wurde eine Freigabe gem. A3 erteilt, obwohl diese gem. Bedienungsanleitung entzogen wurde und nur noch A5 als zulässig gelistet ist.Vielen Dank im Voraus
Da hier nach deiner Angabe (Mazda Schweiz) und deiner Wohnsitzangabe im Profil Schweizerisches Recht anwendbar wäre, ist meine Antwort – basierend auf deutschem Recht! – nur bedingt verwertbar. Unter der Voraussetzung, dass sich sicher nachvollziehen lässt, dass sich deren Antwort auf den G184 bezieht, hättest du sicher gute Karten. Aber willst du es wirklich sehenden Auges auf einen Motorschaden ankommen lassen…???
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Da ich gelegentlich vom Rundfunk und Fernsehen als Interviewpartner befragt werden, könnt ihr mich hier auch sehen oder zumindest hören:
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In einem Fall muss man allerdings sagen, dass die gegnerische Versicherung sich sehr ordentlich verhalten hat.
In diesem Fall musste der Anwalt praktisch nicht eingreifen, hat abschließend gesagt, dass die Versicherung sehr kulant gewesen wäre.
Die gegnerische Versicherung war die Versicherung mit dem großen R und dem großen V im Namen
Im positiven Fall kann man das ja ruhig mal erwähnen.Da sind die auch nicht gerade bekannt für - da hast du Glück gehabt, wenn das so wahr.
Ohne hier etwas unterstellen zu wollen: Einige Kollegen meinen leider, Unfallregulierung ist nur ein paar Zahlen aus dem Gutachten abzuschreiben. Das stimmt natürlich nicht. Die machen es sich aus Unwissenheit und/oder Bequemlichkeit dann leicht und holten für den Mandanten nicht das Optimum raus.
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Gerade mit sportlichen Autos wie unserem MX kann es schon mal passieren, dass man im wahrsten Sinne des Wortes schneller unterwegs ist, als die Polizei erlaubt. Das kann teuer werden und in schlimmeren Fällen die Nutzung unseres heiß geliebten Spielzeugs für mehr oder minder lange Zeit verhindern. Aber nicht alle Knöllchen müssen akzeptiert werden. Es gibt immer wieder Fehler bei der Bedienung oder der Auswertung, oder das Foto ist schlicht ungeeignet zur Identifikation. Vor allem, wenn ein Fahrverbot oder gar der Entzug des Führerscheins droht, kann es daher sinnvoll sein, alles mal prüfen zu lassen. Wir arbeiten mit einem Sachverständigen zusammen, der auch die technische Seite prüft. Die Kosten (auch für den Sachverständigen!) werden von einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung getragen.