Ein Fahrzeug mit diesen Blinkern verliert seine Zulassung.
Kommt es zu einem Unfall egal aus welchem Grunde (und der Gegner bemerkt diese Blinker) wird höchst richterlich sehr einfach argumentiert, daß wenn dieses nicht zugelassene Fahrzeug nicht am Verkehr teilgenommen hätte, der Unfall nicht passiert wäre. Ganz einfach. Gerecht ? Nicht unbedingt, aber nun mal geltende Rechtsprechung.
Aber wie Ernst schon sagt, es ist jedem selbst überlassen zu entscheiden was er macht - man sollte halt nur wissen, was im Falle eines Falles auf einen zukommt.
Rolf
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Nein, so ist es nicht. Auch wenn ich zu schnell fahre, kann nicht argumentiert werden, dass ich ja nicht an dieser Stelle gewesen wäre, wenn ich nicht zuvor schnell gefahren wäre. Es gibt auch keine Mitschuld, wenn ich sturtzbetrunken im Stau stehe und mir einer hinten drauf kachelt.
Entscheidend bleibt immer, ob der in Rede stehende Verstoß für den Unfall relevant war - oder eben nicht.
Eine andere Frage bleibt natürlich, ob ich eine Strafe wegen des Verstoßes bekomme, da er den Scheriffs durch den Unfall auffällt.