Ich kann eventuell was im Van der Valk in Venlo regeln. Wieviele hätten Interesse? Ich selbst werde wohl wieder in unserem Caravan schlafen.
Beiträge von ramm
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den Besitzern ist wohl die Co 2 Belastung zu hoch,
so mitten im GrünenIn den Niederlanden sind die Stickoxyde noch größeres Thema als bei uns. Da liegen fast alle Baustellen still deswegen und die Höchstgeschwindigkeit wird auf 100 km/h reduziert. Das höchste Gericht hat die Regierung verpflichtet, noch mehr zu machen.
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Gibt's dafür in Deutschland nicht schon die Praxis, dass man zur Führung eines Fahrtenbuchs verdonnert wird, wenn man sich anders nicht merken kann, wen man sein Auto fahren und parken lässt?
Nein, für das Parken in der Öffentlichkeit gibt es eine Halterhaftung für die Verfahrenskosten, wenn nicht ermittelt werden kann, wer falsch geparkt hat.
Die Fahrtenbuchauflage kann es geben, wenn im fließenden Verkehr der Fahrer nicht ermittelt werden kann, etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
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Genau das ist der Punkt. Der Halter muss beweisen, also eine Beweisumkehr!
Wollen wir das wirklich?Ich finde es richtig. Der Halter lässt zu, dass ein Auto (angeblich) von einem Dritten genutzt wird. Er hat eine Verantwortlichkeit. Wenn er einfach nur sagen kann "Ich war's nicht" macht das jeder und parkt auf privaten Parkplätzen. Wollen wir DAS wirklich?
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Mit dem Begriff "privates Falschparken" kann ich nichts anfangen.
-> Gemeint ist das Parken auf privaten Parkplätzen entgegen dem Willen des Berechtigten, insbesondere als Nicht-Kunde auf einem Kundenparkplatz
Ich VERMUTE mal, dass ein Fahrzeug verkehrt vor/auf einem privaten Grundstück stand. Es liegt also mindestens eine Ordnungswidrigkeit vor.
-> Nein, da es ein privates Grundstück ist, ist es keine Ordnungswidrigkeit. Der Staat hält sich da völlig raus.
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Das Urteil ist zwar nachvollziehbar, jedoch ist es auch ein Weg zum paradigmenwechsel von der Fahrerhaftung hin zur Halterhaftung!
Das sehe ich nicht so. Es ist höchstens eine Paradigmenwechsel zu einer Stärkung der sekundären Darlegungslast. Das halte ich auch nicht für verkehrt. Zu häufig wird ein Verstecken ermöglicht, weil die andere Partei keine Einsicht in Interna der anderen Partei hat. Das betrifft auch nicht nur das Verkehrsrecht.
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AKTUELL: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass auch der Halter eines Fahrzeugs für privates Falschparken haften kann und sich nicht hinter der dem schlichten Bestreiten, er sei nicht gefahren, verstecken kann. Er muss im Rahmen der sogenannten „sekundären Darlegungslast“ zumindest angeben, wer denn gefahren sei. (Urteil vom 18. Dezember 2019, Az:- XII ZR 13/19
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Haha... ‘ne Ochsenbrust hab ich tatsächlich hier liegen
Aber die pökelt schon selig vor sich hin und wird zu lecker Pastrami verarbeitet
Aber wenn Du ne Runde Würstchen organisierst... dann koch ich dazu mein Currywurstsaucen-DuettWürstchen sind genug da.......hmmmmmmm
Nach der Gourmet-Erfahrung in Sevenum freu ich mich jetzt noch mehr auf Samstag!
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Dabei, aber auch erst gegen Mittag.
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Glaube was immer du willst, ist deine Sache, aber es ändert an der Realität nichts.
Rolf
Es ist mein täglich Brot... Dass im Einzelfall (!) ein Richter auch mal eine falsche Entscheidung trifft, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden.