Vielen Dank an alle, die bisher geantwortet haben. Ich habe Jan diese mit euren Grüße und Dank schon mal durchgegeben.
Beiträge von ramm
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Nimmst du auch die Alten in Zahlung?
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Jan fragt nach den Echt-Namen derer, die ihr Geld nicht zurück möchten. Bitte teilt sie mir mit; ich gebe sie dann weiter.
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Ach so, ganz wichtig: Wir sehen uns bei MAS 2021! Das haben unsere Freunde schon fest in der Planung.
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Wenn ich nichts getan habe, dann brauch ich ja wohl auch keine Sorge oder Angst vor irgendetwas Derartigem haben.Sorry Armin, aber das ist naiv.
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Warten wir noch die Antwort des Experten ab...
Etwas verspätet, aber hier kommt sie (ich bin doch wohl gemeint
Nein, Polizisten dürfen ohne weiteres ein privates, nicht öffentlich zugängliches Grundstück nicht betreten und können vom Berechtigten aufgefordert werden, es zu verlassen. Wenn zB eine Unfallflucht gemeldet wird, dürfen sie ein eingefriedetes (!) Grundstück nicht betreten, um dort nachzusehen, ob das Fahrzeug dort steht und entsprechende Schäden hat. -
Außerhalb des Zulassungszeitraums zu fahren ist eine Straftat.Versicherungen in D (Europa?) ist es verboten Straftaten zu versichern. Was kommt da also bei raus.....
Nein, es ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
Und Versicherungsschutz besteht nach den Musterbedingungen für Zulassungsfahrten, Fahrten zur HU etc. Das kann aber von Versicherung zu Versicherung abweichen, da es keine gesetzliche Regelung ist, sondern eine vertragliche (so wie die Kaskoversicherung), so dass ein weiter Spielraum besteht. Ein Grund mehr, bei der Wahl der Versicherung nicht nur auf den Preis zu achten...
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Doch - mit der privaten Haftpflichtversicherung
Die ja leider nicht jeder hat..
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Im Falle, wie vom Thread opener beschrieben, das man innerhalb kürzester Zeit (ich sag mal 10 Minuten) zweimal geblitzt wird, kann man doch nur noch von Vorsatz sprechen oder ? Ich meine wenn jemand geblizt wird ärgert er sich und die nächste Zeit wird er sicherlich besonders auf die Geschwindigkeit achten, oder ?
Nein, wiederholte Verstößt an sich beweisen noch keinen Vorsatz. Da müssten noch weitere Umstände hinzu treten (zB besondere Höhe der Überschreitung)