Ok - ich kann mich irren - aber ich denke das ist nicht so. Das Austauschteil hat solange Garantie/Gewährleistung wie das alte. Außer Du kauft Dir ein neues Teil - dann gilt das wieder.
Aber ich bin kein Experte.
Sorry, du irrst dich. Die Durchführung der Nachbesserung, also der Einbau eines Ersatzteils, ist ein Anerkenntnis der diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche. Ausnahme könnte sein, wenn der Händler es ausdrücklich aus Kulanz gemacht hätte. Ein solches Anerkenntnis lässt die 2 Jahre Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche neu beginnen - jedenfalls für diesen konkreten Mangel.