Die Eintragung in den KFZ Schein ist nicht nötig. Es reicht aus das "Prüfzeugnis" ( Änderungsnachweis nach §19.3 StVZO ) mitzuführen.
Gruß
Dirk
Hallo Dirk,
bist du dir da sicher? Lt. meines Straßenverkehrsamtes muss ich die Eintragung vornehmen, die wollen auch den Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
Gruß Uwe