Wo steht das?
In dem Wortlaut? Nirgends. Wenn die Versicherung dir nachweist, das bei der Temperatur mit Winterreifen der Unfall nicht passier wäre, wird man es merken. Dann waren die Reifen nicht angepasst. Dazu gibt es schon Urteile. Aber auch entgegengesetzt, die Rechtsprechung ist da sehr wage. Es wird immer ein Glücksspiel bleiben. Das kann man mit Winterreifen umgehen, oder man spielt mit.
Wenn mir einer bei Eiseskälte in die Karre fährt, würde ich den vom Anwalt bis zu seinem Lebensende zahlen lassen.