ich verfolge die ganze szenerie schon eine weile und find die idee klasse, wäre schade wenn es auf grund unserer tüv-lage zum scheitern verurteilt wäre
nun ist aber das windschott ja keine scheibe im eigentlichen sinne (fest mit dem fahrzeug verbaut wie die restlichen scheiben) man kann es herrausnehmen - damit wäre es ein anbauteil
nun wäre es ja auch möglich das windschott nicht aus einem glasähnlichen material (durchsicht etc) zu erstellen... somit wären die ganzen "scheiben" argumente hinfällig
unser aktuelles schott ist ja auch keine scheibe und auch die "Stofflösung" vom z4 ist keine scheibe(wäre mein favorit, weil leichte montage, rückstandslos rückbaubar und man könnte einen verschluss reinnähen damit das schliessen und öffnen vom dach leichter fällt
also wenn ich das richtig verstehe, nur weil hier ein glasähnliches material verwendet wird, haben wir die diskussion mit ECE und tüv und abe? würde man einen schott aus kunststoff nehmen (durchgefärbt, keine glas-eigenschaften) oder einfach ein blech? wäre alles ok??
das wäre natürlich wieder eine typisch deutsche logik