Ich kann nur über die Variante mit "normalen" Glühbirnen sprechen. Diese haben außen ein E-Prüfzeichen und sind meines Wissens nach entsprechend StVZO §51a als Seitenbegrenzungsleuchten legal zu betreiben.
Inwiefern das in einer Polizeikontrolle aufgenommen und verstanden wird, kann ich nicht sagen. Bei uns im südöstlichen Freistaat sind die Cops ziemlich entspannt. Da wird höchstens ein Lob für ein stimmig gemachtes Auto ausgesprochen...
EDIT: Zu langsam... das würde meinen Wissensstand wieder relativieren.