Schon angemeldet? Das kann ja was werden...
Rechtlich gesehen ist das völlig unerheblich, solange die Übergabe nicht erfolgte und selbst dann wäre noch nichts verloren, denn auch danach hat man Anspruch auf Neuwagenzustand. Worüber man sich natürlich Gedanken machen müsste ist, dass bereits während dieser misslichen Lage z.b. Versicherung/Steuern laufen...
Aber ganz ehrlich, bei dem beschriebenen Schadensbild würde ich vermutlich den Wagen nicht mehr abnehmen, egal was passiert. Ich würde versuchen darauf abzustellen, dass der Neuwagencharakter auch durch Nachbesserungsmaßnahmen aufgrund des Umfanges nicht wieder hergestellt werden kann. Wie kompromissbereit ist das Autohaus denn? Würden sie Dich ohne größere rechtliche Auseinandersetzung in jedem Fall aus dem Vertrag lassen?
Ist aber nur meine Meinung, evtl. bist Du @Jnitz da ja auch entspannter, wenn alles zur Zufriedenheit erledigt wird. Aber ich würde da @Gramgebeugt vollkommen Recht geben.
Kleinigkeiten können immer mal sein, z.B. Kratzer, die man wegpolieren kann etc. aber Dein Fall wäre mir eine Nummer too much.