In einem anderen Forum stand Folgendes:
"Die Mobilitätsgrantie erlischt definitv wenn der Service (egal welcher 1. Jahr, 2. Jahr usw.) auch nur einen Tag oder einen KM zuspät gemacht wird.
Die allgemeine Garantie auf Serienteile, Motorteile usw. erlischt dann wenn ein Service um 100 oder mehr KM ; oder mehr wie eine Woche überzogen worden ist...Dies ist eine EU-Weite Regelung, da die Schweizer bekanntlich ja nicht dazu gehören, weiß ich nicht ob Mazda bei euch die sache anderst handhabt...."