Beiträge von Birdie

    Oder sind damit die 30minuten gemeint? (7°00-7°30)
    Wenn ja, was in dem Bereich wäre denn das gewünschte „Ziel“? Soweit wie mgl. An die 7°30 zu kommen?


    Wieviel am Fahrverhalten änden denn diese 30minuten? Nach meinem Verständnis von Nachlauf ist wohl kleinerer Winkel „unruhiger“. Aber wieviel machen da 30minuten aus?

    Natürlich habe ich den gelesen...
    Aber „etwas“ sagt ja nichts aus... das kann nach meinem (zugegeben sehr begrenztem Verständnis von Fahrwerkseinstellungen, auch nach Studium der verschiedenen Threads) so ziemlich alles zwischen „gerade soviel weniger, dass es gerade einstellbar ist“ bis hin zu jedem beliebigen (einstellbaren) Wert drunter sein. Es läßt also doch ziemlich großen Spielraum.


    Nun will ich nicht ausschließen, dass ich ausgerechnet den einen Beitrag mit genauen Werten überlesen habe, aber wenn dem so ist, kann mich wohl auch niemand dahin weisen, wie es scheint ;( .


    Vielleicht kann mir jemand erklären, warum das nicht einfach mal jemand irgendwo hier gepostet hat. Hat das irgendeinen Grund, den ich nicht verstehe? Oder hat das schlicht niemand?

    @Joshude hat doch einen direkten Link auf die Taxidriver-Werte gepostet. Man erkennt sie z.B. daran, dass der entsprechende Beitrag von @Taxidriver geschrieben wurde. ;) Beitrag 1.242 im Thema Tieferlegung. Hier: Tieferlegung


    Gefunden?


    Es gibt keinerlei Hinweis, dass die Fahrwerksgeometrie seit Produktionsbeginn des ND geändert worden wäre. Ergo gelten dieselben Empfehlungen.

    Nur mit einer Angabe wie „beim Serienfahrwerk sollte der Nachlauf etwas....“ leider nichts anfangen... wieviel ist „etwas“? Wenn ich irgendeinem Fahrwerker die Werte gebe und dann sage mach mal „etwas“ anders... der lacht mich doch zu recht aus.

    Jepp, danke für Deinen Beitrag, leider wird es nicht helfen, die Hysterie, die grundsätzlich in einem Forum entsteht, einzudämmen. Siehe diverse andere Themen, offensichtlich ist es mittlerweile „normal“ jeden Furz in einem Forum als große Katastrophe anzukündigen, anstatt sich bei Rückfragen oder Unsicherheiten mit seinem Händler zu besprechen, und das sollte immer die erste Adresse sein.

    ich sag mal “Jain”.
    Also ja, die Panik find ich jetzt auch etwa so übertrieben, das KBA wird sich ggfs. schon melden.
    ABER: Nach meiner Erfahrung in diversesten verschiedenen Marken und auch verschiedenster Werstätten innerhalb dieser Marken, kann ich guten Gewissens feststellen, dass ich in den letzten 20 Jahren sage und schreibe KEIN Autohaus gefunden habe, dem ich blind vertrauen würde!
    Hierbei Mazda (den Händler gibts nicht mehr bei Mazda), Smart, Mercedes, Toyota.
    Bei allen ohne Ausnahme war es immer gut vorher zu wissen, was gemacht werden muss, auch bei KBA Rückrufen.
    Auch war es immer hilfreich die technischen Hintergründe zu kennen, sonst war in Summe tatsächlich keines der Autohäuser (bis auf eines...bisher jedenfalls) nach meinen Erfahrungen, mit einer guten Werkstatt gesegnet.
    Das eine ist ein Mercedeshöndler, der seit einiger Zeit jetzt auch Mazda führt, da hab ich jetzt auch bestellt... trotzdem bleib ich bei der Aussage, dass es sehr leichtsinnig sein „kann“, zuerst zum Händler zu fahren, ohne sich vorher zu erkundigen.


    Im Besten Fall ist das „nur“ unnötig teuer....


    Aber du hast Recht, das „sollte“ der Normalfall sein, den Händler zuerst anzusprechen.

    Die Werte passen (als Basis-Setup) hervorragend für Serie, Bilstein, BC-Racing und SPS.Für ST-X, KW V3, H&R und Bilstein-Gewindefahrwerke gibt es andere Werte (siehe z.B. meine Signatur).

    Sind die “Taxifahrerwerte” dann die direkt in Beitrag 10 dort, oder die im Text darunter nochmal vorgeschlagenen, anderen Werte mit geänderter Spur bzw Sturz?

    Interessant das Modul, leider ist das mit der ABE natürlich ein no-Go, zumindest für mich. Im Falle esínes Unfalls, müsste man mit Gutachter „belegen“, dass das Modul keinerlei Einfluss auf andere Steuereinheiten am CAN Bus hat. Das dürft nicht nur recht teuer sein, sondern auch fast unmöglich.


    Daher halte ich auch die Frage für überflüssig, aber ich Versuchs trotzdem mal: hat sich hier irgendwer die Mühe gemacht und versucht, das eingetragen zu bekommen?

    Nachdem ich die Tage wegen was anderem mit unserem Avensis beim TÜV war, habe ich die Gelegenheit mal ergriffen, ob man das theoretisch eingetragen bekommen würde, bzw ob das überhaupt sein muss.


    Wenig überraschen muss es...


    Weiter meinte der nette Herr, dass das eigentlich kein Thema sein sollte, sofern das Steuergerät Funkentstörung ist (sollte es sein, soweit ich herausgefunden haben (ECE R10)) und auf Grund der nur antippen Elektronik, ein einklemmschutz vorhanden wäre.
    Hat das Dach sowas? Ich fürchte nicht, wenn schon die fensterheber das nicht haben, oder?