Alles anzeigenEigentlich ist ja alles geklärt, aber...
Ich fasse mal zusammen was ich verstanden habe:
- Es gibt eine ABE für die Felge, kein Mustergutachten. Damit sind bestimmte Felgen-/Reifenkombinationen sowohl beim G131 als auch G160 eintragungsfrei. Alles unter der Vorraussetzung das sonst alles Fahrwerk-relevante Serie ist
- Die ABE ist zweigeteilt. Im ersten Teil die Freistellung von der Eintragungspflicht, im zweiten Teil die zulässigen Felgen/Reifenkombinationen pro Fahrzeug
- Die 6,5x16 Felge braucht nur beim G131 mit Reifen 205/50R16 eingetragen zu werden,alle anderen Kombinationen sind eintragungsfrei
Stimmen mir die Experten da zu ? Ich werde den TÜV-Mann auf jeden Fall dazu befragen wenn ich meine Räder wegen GW-Fahrwerk eintragen lasse.
Unter der Vorraussetzung das das oben Gesagte stimmt ist die Aussage deines Reifenhändlers fragwürdig. Das erhärtet auch die Tatsache das die Freigabe für die Milano 7Jx17 100% genauso aufgebaut ist wie die für die 6,5x16 Felge. Und wenn die ET auch gerade mal um 1mm abweicht: Es ist nun mal nicht die von Mazda typgeprüfte Serienfelge. Also warum sollte die 7x17 eintragungsfrei sein wenn es die 6,5x16 NICHT ist? Ernst gemeinte Frage!
Es geht ja auch nicht um die Felge an sich, sondern um die Felgen/Reifenkombination. Beide Felgen haben eine ABE und sind Eintragungsfrei, (ich red jetzt vom G160). Von den 3 in der ABE genannten Reifengrößen sind 2 auch im COC Papier. Diese Kombi`s dürfen dann auch ohne Berichtigung der Papiere gefahren werden, (was ja auch Sinn macht, denn die stehen ja auch schon drin).
Das ist mein letzter Stand.
Grüße
TTempodrom