Beiträge von Toddy

    Also ein Turbo ist ein no go, es geht ja bei dem Auto u.a. drum einen Sauger zu fahren.
    Wenn überhaupt man unbedingt an der Leistung rumbasteln will, dann m.M.n. eher einen Kompressor einbauen, dann bleibt der Charakter, auch klanglich, besser erhalten.

    Mit einem beherzten Ruck sollte es klappen - keine Scheu.

    Ja, das erinnert mich an meinen Golf damals, da wollt ich die Heizungsregelung richten und beim Ausbau der Blende hab ich mit einem beherzten Ruck
    die komplette Mittelkonsole demontiert, weil ich ein paar Schrauben nicht gefunden hatte und dachte das wäre nur gesteckt, war ne witzige Geschichte.


    Der Händler vom Ort hatte die zerbrochenen Teile zum Glück aus nem Schrottwagen so war die Reparatur meines Reparaturversuches dann wenigstens nicht
    so teuer.


    Hach die Jugendgeschichten, schwelg :rolleyes:

    Ich fahre i.d.R Geschwindigkeiten so bis max. 130km/h auf der LS, ich überhole grundsätzlich nur wenn es wirklich übersichtlich ist, ansonsten halte ich mich ziemlich
    genau an die Geschwindigkeitsbegrenzungen, das selbe gilt auch beim Bergauffahren.


    Mal Hand auf´s Herz, wofür braucht der kleine, wofür braucht man überhaupt 180+ PS im Landstraßenbetrieb ?


    Ich fahre auch Motorrad und das ganze spielt sich in Leistungsklassen weit jenseits der Fahrleistungen vom MX-5 ab und ja,
    mit konzequentem StVO einhalten hat das nicht immer was zu tun, da muss ich ehrlich sein.
    Dieses Jahr bin ich deswegen von 170PS auf 125PS runter weil ganz ehrlich, das braucht keine Sau, wenn du 170PS am Moped hast, fährst du
    wie mit einem 170PS Moped, warum in aller Welt sollte man sich sowas sonst kaufen, als als Adrenalinkeule, vor allem wenn man
    mit seiner Ausstattung unten rum recht zufrieden sein kann.


    Klar kann man immer der Meinung sein, dass man mehr Leistung "braucht", aber im Auto, grad bei einem so tollen wie wir hier fahren,
    braucht das wirklich keiner weil, wenn du ein 184PS Auto so fährst, wie man ein 184PS Auto fahren kann oder sollte, um die Leistung auch
    sinnvoll zu nutzen, dann gehörst du nicht in den Straßenverkehr, sondern auf eine Rennstrecke oder, wenn man es im öffentl. so nutzt, in den Knast.


    Allein schon der Gedanke, seinen MX-5 herzugeben nur weil einer mit ein paar PS mehr kommt ist doch irre, vor allem wenn man die Leistung von seinem
    jetzigen in 97% der Zeit sowieso nie ausreizt.


    Mir ist klar und das respektiere ich auch, dass es immer Leute gibt, die meinen mehr ist besser oder einfach nur mehr brauchen um sich selber besser zu fühlen
    oder sich selber damit was bestätigen müssen.
    Und grad unter uns Männern ist der Schwanzvergleich so ein genetisch programmiertes Ding, aber solange ihn keiner wirklich raus holt, ist alles andere eh nur Makulatur.


    Seit dankbar für das was ihr habt und erfreut euch an eurem Mixxer, egal ob mit 131 oder 160PS, beide sind super, beide sind so schnell dass ihr damit problemlos bis zur MPU kommt
    und da ihr ja alle anständig und rücksichtsvoll im Straßenverkehr unterwegs seit, ist die Frage nach noch mehr PS doch völlig egal.


    OK, wer mit seinem Mixxer einen Wohnwagen über die Pässe nach Italien ziehen will, der braucht............ :D


    Nicht persönlich nehmen, ist alles nur meine eigene Meinung :thumbup:

    Aber nur wenn der Anhalteweg durch das Abblendlicht nicht vollständig ausgeleuchtet ist. Also bei 50 km/h ist auch ohne Strassenbeleuchtung das Fernlicht verboten. Wenn mehr als 50 erlaubt ist, dann geht Fernlicht.

    Steht wo ?


    In der StVO wird ausschließlich darauf hingewiesen, dass auf Straßen mit ausreichender und durchgehender Beleuchtung nicht mit Fernlicht gefahren werden darf, das schliest das Abblendlicht explizit nicht mit ein sondern bezieht sich ausschließlich auf die Straßenbeleuchtung.


    Von Anhaltwegen, Geschwindigkeiten oder Beleuchtung durch Abblendlichter ist hier keinerlei Rede.


    §17 Abs 2 StVO
    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.


    In der dazugehörigen VwV wird nur auf die notwendige Reduzierung der Geschwindigkeit nach dem Abblenden eingegangen, diese ist höchstwarscheinlich bei 50km/h innerorts nicht notwendig, da das Abblendlicht einen ausreichenden Bereich ausleuchten sollte.


    PS: Hab erst im Nachhinein gesehen dass du aus Ö kommst, bei euch kann das durchaus anders bzw. deutlicher Formuliert sein, wir in D stehen ziemlich auf wachsweiche Formulierungen in den Gesetztentexten :whistling::D