Nach europäischen Standards ist es NUR erlaubt, Tagfahrlicht und Abblendlicht gleichzeitig anzuschalten, wenn das Tagfahrlicht dann auf Standlichtniveau runtergedimmt wurde und somit niemanden blenden kann. So weit war ich jetzt schon.
Das einzige, was für mich jetzt noch offen ist, ist das was @Ronotto in den Raum geworfen hat.
Und ich möchte das Ganze auch nicht haben, hatte mich aber ein wenig darüber belesen.
Grundsätzlich stimmt es schon, dass es nicht erlaubt ist, beides gleichzeitig anzuschalten. Aber wie mit so gut wie allem, gibt es Ausnahmen.
Nun muss ich noch dazu sagen, dass eben auch Nachteile dadurch entstehen können und da ist ein leicht erhöhter Spritverbrauch nur der Kleinste, wenn es nämlich nicht richtig funktioniert, können Mitmenschen geblendet oder (auch im normalen Betrieb) verwirrt werden, früherer Verschleiß der TFleuchten (Keine Ahnung wie es da generell mit der Leuchtdauer aussieht, aber dann leuchten sie ja permanent). Des Weiteren würde auch ich nichts einbauen, wovon ich nicht zu 100% überzeugt wäre und auch wenn es laut StVO erstmal erlaubt ist, muss es immer noch vom TÜV abgenommen werden und ob es jetzt wirklich so „gut“ oder „cool“ aussieht, wenn man mit auf Standlichtniveau gedimmten TFL und Abblendlicht gleichzeitig rumfährt, sei jetzt auch mal dahingestellt.