Beiträge von mannmitauto

    Hallo zusammen!
    Hab mich gestern hier angemeldet und wollen uns diese Woche einen neuen
    Prime-Line kaufen. Hab jetzt mal gespannt diesen Thread verfolgt,hätte troztdem noch ein paar Fragen an euch Profis. Hatte die Möglichkeit am Wochenende den 160PS Roadster Probe zufahren und hier auch gleich meine erste Frage. Da ich aus einer kurvenreichen Gegend ( Odenwald ) komme,reichen mir die 131PS zum Spaß haben???
    Wie verhält es sich mit dem einlagigem Verdeck zwecks Stabilität,Geräuschpegel und Dichtheit??? Stimmt es das man gegenüber dem zweilagigem die Streben von innen sichtbar sind???

    Hi, als Profi würde ich mich nicht bezeichnen, aber ich anworte mal. Meiner Meing nach reichen 131 PS völlig aus, um kurvenreich Spaß zu haben. Ich glaube eher, das die 160 PS dafür etwas zu sehr pushen.


    Ich kann icht sagen, wie das einlagige Verdeck beim ND sich in Sachen Geräuschpegel verhält. Ich kann Dir aber sagen, dass mein Vorgängerauto Mx5 Niseko auch "nur" ein einlagiges Verdeck hatte und ich jetzt bei dem zweilagigen des ND nicht wirklich dachte, whow was ist das jetzt leise. So richtig auffallend empfand ich den Unterschied nicht.


    Stabil sollten m.E. sowohl das einlagige Verdeck als auch das zweilagige sein. Denn das zweilagige soweit ich das sehe, ist lediglich eine zweite innere "Haut" die an dem Gestänge befestigt ist. Ebenso verhält es sich mit der Dichtigkeit, denn die wird ja durch die äußere "Haut" gegeben, oder auch nicht. Soll heißen es wird nicht an der nicht vorhandenen zweiten Lage liegen, sollte das Verdeck nicht dicht sein oder undicht werden. Ich habe noch kein Prime-Line gesehen, aber soweit ich mich erinnere gab es hier im Forum schon mal Bilder in einem Fred der sich mit gerissenen Gurtbändern befasst. (Das übrigens kann Dir beim einlagigen Verdeck nicht passieren :)

    ohm es ging mir nicht um deinen Fall, sondern der Behauptung, dass sich Gerichte darüber streiten, und weiter, dass wir mit Halbwissen (obwohl ein eindeutiger Gesetztes-Text zitiert wurde) auch nichts erreichen. Nicht mehr nicht weniger.
    Aber schön, wie du drauf reagierst. Zeigt für mich persönlich, dass ich hier ganz besonders meiner üblichen Vorgehensweise folgen sollte: kein Kommentar, solange ich nicht auch die Gegenseite gehört habe. Ob hier alles wirklich so unprovoziert, wie geschildert, stattgefunden hat?


    Weißt du, wenn alles so simpel wäre wie > ich lese den Gesetzestext und dann hat sich’s<, brauchte man fast keine Gerichte mehr. Und—das fände ich persönlich weniger gut, fast keine Rechtsanwälte die damit ihr Geld verdienen und Mandanten vertreten.


    Du hast bewiesen, dass Du googeln kannst und hast den Text zu § 12 Nr. 2 StVO gefunden, sehr gut.



    Du willst Gerichtsverfahren zu § 12 StVO finden. Googeln, googeln googeln. Zu Juris wirst Du keinen Zugang haben, aber es gibt seitenweise Ergebnisse zu Urteilen entsprechender Verfahren.–Da werden sie geholfen—


    Ja mag sein, über die Auslegung streiten sich Parteien vor Gerichten seit Jahren, mir wechselnden Entscheidungen

    In den von mir genannten Gerichtsverfahren,die sich mit dem Parken und Halten im Sine der StVO beschäftigen, geht es nie darum die Gesetzesnorm anzuzweifeln, also gibt es diesen Text des § 12 Nr. 2 StVO (Straßenverkehrsordnung), sondern z.B. (zum Beispiel) darum, ist das maßgebende VZ (Verkehrszeichen) so aufgestellt, dass es sichtbar ist, ist es verbotswidrig aufgestellt, hat das erlaubte Be-und Entladen (dass auch länger als ----drei Minuten--- dauern darf) stattgefunden, wurde es ohne Verzug durchgeführt, was hat den Verzug hervorgerufen, war der Verzug durch den Verursacher hervorgerufen oder durch einen Dritten, war der Verzug abzuwenden, lagen besondere Umstände vor, die den Verzug rechtfertigen usw usw.


    Maßgebend für ein „eingeschränktes Haltverbot“ (ja ohne –e-), das du ja angesprochen hast ist nach StVO das VZ (Verkehrszeichen) 286.


    Kannst Du dir jetzt vorstellen, dass es Gerichtsverfahren gibt, die sich mit dem Parken und Halten beschäftigen? Wenn nicht ist es aber auch nicht tragisch, ich missioniere ja nicht. Möglicherweise hat es anderen geholfen den Sachverhalt verständlicher zu machen.


    Ob hier alles wirklich so unprovoziert, wie geschildert, stattgefunden hat?


    Was Deinen letzten Satz betrifft, bist Du etwas über das Ziel hinausgeschossen. Wir sind hier in einem Forum wo jeder etwas schreibt, da könnte man jedes Wort von jedem in Zweifel ziehen. Es sei den man verursacht bewusst eine Provokation. Das---macht sich nicht wirklich gut.


    Und---es bedarf keines Kommentars durch dich, lies es, glaub es , oder lass es, glaube es nicht. Ich werde mich hier nicht in eine ausufernde OT Auseinandersetzung begeben.
    Dafür macht das Forum einfach zu viel Spaß :)

    Es sollte mich sehr wundern, wenn es bei deinen Verfahren wirklich um die Frage ging, ob geparkt oder gehalten wurde.

    Also ein Verfahren gab es nicht, wenn du mit Verfahren das Gerichtsverfahren meinst. Es gab nicht mal ein Verwarngeld oder eine mündliche Verwarnung. Welcher Anlass den von mir geschilderten Vorfall letzlich auslöste, vermochte ich ja nur zu spekulieren, so wie im -- Post--- beschrieben. Letzlich ist es egal, solange ich keine Akteneinsicht nehme, werde ich auch nicht erfahren mit welchem "Alarmstichwort" die blauen Helfer auf den Weg geschickt wurden. Es ist aber auch nicht so wichtig um jetzt da verstärkt einzusteigen. Grundlage für meinen Post in diesem Fred
    Mitleid, Unverständnis oder grenzenloser Neid der Besitzlosen

    waren die gehörten Äußerungen, so wie beschrieben. Alles andere ist Geschichte.

    @mannmitauto
    Wollte damit nur eine Lanze brechen, für den Pfleger und die Polizisten.
    Wie man die Gesetze aber auslegt - das steht auf einem anderen Papier.
    Und das man das ganze hätte friedlich und ohne Schikane machen können, steht außer Frage.
    Dahingehend stehe ich natürlich auf deiner Seite!

    ich hatte keine Lust hier jetzt einen Rechtsberatung Thread daraus zu machen. Darf ich und will ich auch nicht. Sowas ufert in den Foren gerne aus. Und gefährliches ungesundes Halbwissen gepaart mit Sturheit führt bei manchen Teilnehmern zu endlosen Diskusionen, bei denen am Ende keiner mehr weiß worum es ging. Solche Forenfüller tun keinem Forum gut. Und generelle Pfleger und/oder Polizisten "schelte" wurde von mir bewußt nicht vorgenommen. Es wurde allein das Verhalten geschildert. Also Lanzen brechen für ??? Das ist eine rethorische Frage und bedarf keiner Antwort.

    Ändert aber nichts daran, dass die Reaktion von dem Angestellten übertrieben war...

    Ja völlig überzogen und sicherlich weit außerhalb seiner Stellenbeschreibung. :) Ich hatte zu der Frage geantwortet, warum ich nicht weggefahren sei. Der Grund warum ich geblieben bin war der, dass ich ja den alten Herrn abholen wollte und eigentlich dachte er würde jeden Moment erscheinen.
    Aber ob nun parken oder halten, wäre irgendein Verstoß gegen was auch immer zu ahnden gegewesen, hätten die Blauen es getan. Nur ---sie haben nichts veranlaßt! Was denn auch, dort wird natürlich ein- und ausgestiegen.

    Aber Obacht: Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt!

    Ja mag sein, über die Auslegung streiten sich Parteien vor Gerichten seit Jahren, mir wechselnden Entscheidungen. Es kommt in der Einzelfallentscheidung dann immer noch darauf an, ob ich die erkennbare Absicht gehabt haben könnte, das Fahrzeug verlassen zu wollen usw usf. Ist müßig sich hier und jetzt um die Auslegung zu bemühen.


    Ich befand mich nicht im öffentlichem Verkehrsraum und dieser Raum (Platz vor dem Ausgang) war auch nicht der Öffentlichkeit gewidmet (wenn privater Raum zum öffentlichen Raum wird, geht aber nicht durch einfaches einseitiges Erklären). Das Krankenhaus und das Areal ist wenn Du so willst, "privater" Raum, auf dem möglichweise die STVO für gültig erklärt wurde, aber auf dem Verstöße nicht durch Vertreter des Staates geahndet werden. (Ausgenommen Gefahrenabwehr, die greift auch in Deinem Wohnzimmer :) ) Deswegen haben die Blauen auch nichts in der Hand gehabt um mich mit einem Verwarngeld zu belegen.

    ch als Laie muß jetzt noch einmal fragen.
    Reicht es die Dateien


    speedcam.spdb
    speedcam.txt


    in content\speedcam zu kopieren,

    Ich antworte mal, bin ja nicht mehr ganz so laienhaft wie noch vor drei Tagen. :) In den letzten drei Tagen habe ich mich da mit Hilfe "schlau" gemacht.


    Beim Gebrauch des MZD-AIO-TI V2.2.4 kannst Du unter Speedcam patch die Option wählen--- nutze eigene txt Dateien--- Bei dieser Option werden beim Installieren vom USB keine Speedcamdateien installiert. Mit diesem patch erfolgt lediglich eine "Freischaltung" die es dir erlaubt, eigene txt wie z.B. Deutschland- zu installieren. Und du musst nur die txt unter content/speedcam kopieren. Die spdb generiert die MZD SW nach dem reboot. Wenn Du eine txt hast die gezippt ist, vorher entpacken. Es gibt ausführliche Erklärungen im MZD.AOI Programm, lies sie unbedingt.


    Zu Deiner Frage woher Du die aktuelles files bekommst. Gesehen habe ich sie u.a. z.B. bei
    http://www.scdb.info


    ( Für Inhalt und Aussage übernehme ich keine Verantwortung und/oder Haftung).



    Ansonsten nimmt doch die MZD-AIO-TI V2.2.4 Option --Deutschland ohne mobile Kameras-- Wie aktuell diese sind und oder ob sie aktuell gehalten werden, konnte ich nicht herausfinden. Da schweigt der Autor des tweaks. (Der Weise spricht meist leise und auch ungenau) Deswegen habe ich ja die Variante --eigene -- gewählt.


    Gruß

    Sorry, mein Fehler. Ich hatte das im Kopf was auf dieser Mazdarechung stand einige Posts vorher. Habe in der PDF nicht dazu gefunden, zumindest nicht in der die ich vor langer Zeit mal runtegeladen hab.

    Hi, ich habe gestern mir sowohl das kleine Bordhandbuch als auch die fette Anleitung angeschaut, es war nirgendwo etwas darüber zu lesen, dass man über die USB Ports nicht laden soll. ?

    Aber eins will mir dabei absolut nicht in den Kopf, warum hast du den Wagen dabei immer noch im Stand laufen gelassen? Alleine dafür hätten sie dir eins braten können!

    Ich wollte eigentlich damit zeigen, dass ich nicht parke sondern lediglich halte. Wegfahren ging nicht, seitlich vor meinem Auto stand der MTW und die blauen Herren. Vorzubringen hatten die auch nicht wirklich was, denn das hilflose Kontrollieren zeigte es ja. Letzlich war es nur die Aufforderung wegzufahren. Hab ich auch getan. Und----Gelassenheit ? Na ja, also äußerlich ja, (muss ich beruflich meist zeigen) aber innerlich nicht wirklich. Aber letztlich haben die wirklich nur das gemacht, wass sie in dem Moment konnten. Ich glaube nicht, dass die Bock darauf hatten diese Show abzuliefern. Aber da sie nicht wirklich was in der Hand hatte, mussten sie (nach deren Denken) ihr Gesicht wahren und wichtige Dinge vornehmen. :)


    Ich war und bin eigentlich auch eher auf diesen tollwütigen Pfleger sauer. Denn der hatte eindeutig seine Kompetenz überschritten und sich anmaßend verhalten. Abgesehen davon, das es auch eine (weit ausgelegt) unterlassene Hilfeleistung war. Denn ich musste bzw. habe einen 88 Jahre alten Mann. der nach einem Herzinfarkt entlassen wurde, abgeholt. Der Pfleger war im Dienst, also hat er vordergründig für den Patienten da zu sein und sich nicht als Parkplatzwächter aufzuspielen. Angenommen dem alten Mann wäre etwas passiert deswegen, dann wäre es mehr als eng geworden für den Pfleger.

    Wenn bei Dir Blitzer angezeigt werden, sollte es dort auch so aussehen

    Hi, und zuerst mal danke, dass Du dich mit meinem Problem befasst hast, nett.
    Ich habe mittlerweile mit -Try & Error-- zwei funktionierende Variationen. Bei der 1.


    Screen10.jpg
    habe ich alle Speecams gelöscht bzw. rauskopiert. (Es wird bei SCDB.info so angeleitet). Aus http://www.scdb.info die WestEuropa txt file rein und das Navi gestartet. Es wurde die spdp generiert. Es funktioniert, habe mal im Nachbarland Holland, geschaut, auch dort sind die Cam-Icons vorhanden, hier natürlich auch


    Bei der 2. Variante bin ich so vorgegangen, sie Du beschrieben hast. Aber nicht WestEur, sonder nur die Deutschen, dann sieht es so aus wie bei DirScreen11.jpg


    Ich glaube (glauben heisst nicht wissen) :) dass sich das Navi vor drei Tagen endlos aufgehangen hatte lag daran, dass ich zu den bestehenden Europa und nicht nur Deutschland versucht habe hinzuzufügen. Da ja teilweise diese Länder schon im Original vorhanden wird es waren wird es zu diesem Fehler geführt haben. Wie auch immer es klappt. Wenn ich dir im Gegenzug die txt aus der SCDB info schicken soll, gerne.
    Viele Grüße und danke!