Was mich dabei interessieren würde: Entsteht dadurch eine Wertminderung, für die man entschädigt werden kann? Schließlich kaufen viele Leute lieber keinen "Unfallwagen" - egal, wie die Umstände und Reparaturen waren...
Als mir einer meinen Kofferraum vom Twingo verkürzt hat, wurde die Wertminderung im TÜV Gutachten ausgewiesen. Die muss man dann extra anfordern bei der Gegnerversicherung.
Vermutlich wird hier kein solches Gutachten vorliegen.
Für den Wiederverkauf lohnt es sich die Rechnung der Reparatur aufzuheben.
Als ich den Twingo dann in Zahlung gegeben habe wurde mir aufgrund der fachmännischen Reparatur nichts abgezogen. Und da wurde der Kofferraumboden ausgeschnitten und wieder eingeschweißt.
Man merkte deutlich die höhere Steifigkeit zur vorher originalen Verklebung.