Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das man eine Modifikation wieder austragen muss.
Zumindest dann nicht wenn es wieder auf das Original geht.
Kann natürlich aber sein das zb. eine Spurplattenkombi mit hinten ja und vorne ohne vielleicht Probleme gibt wenn es denn auch zusammen eingetragen wurde.
Sehe das aber eher als Ahnungsloser und somit nicht aussagekräftig ?