Das mit dem Rücktritt halte ich für schwierig. Obwohl der Kaufvertrag mMn äußerst unüblich ist, ist er ein völlig ausreichender Vertrag. Daran habe auch ich mich erstmal zu halten und kann keine Dinge einfordern die nicht Bestandteil sind. Eine Auftragsbestätigung ist erstmal keine Pflicht.
Unseriös muss das erstmal auch nicht sein, wobei es mich eben auch wundert. Normalerweise lassen sich die Händler ja noch das eine oder andere Schlupfloch offen, hier liegen ja alle Karten bei mir. Und wie gesagt, das ist kein fliegender Händler, sondern tatsächlich via mazda.de als Vertragshändler gelistet, Registereintragung, veröffentliche Abschlüsse, Bewertungen, etc.
Ich werde einfach mal abwarten, vielleicht kommt ja noch was. In der größten Not kann ich immer noch auf meinen ursprünglichen Alternativplan zurückfallen und mir irgendwo einen Lagerwagen holen, dann halt keinen Anni.