Das würde mich auch brennend interessieren. Allerdings, ohne ein Fachmann zu sein, vertrete ich die Meinung, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn an einer vorhandenen Beleuchtungsanlage rumgefummelt wird.
Das ist Quatsch.
Was zählt ist nicht das Gefummel, sondern das Ergebnis.
Und wenn man sich ansieht, wie leichtfertig Leute LED-Leuchtmittel verbauen, obwohl dabei ein Ergebnis herauskommt, bei dem ganz sicher die BE erlischt, wundern mich die Bedenken an dieser Stelle doch sehr.
Ich werde am Wochenende mal sehen, ob ich einen Grund dafür finde, dass im Abblendlichtbetrieb die TFL nicht als Begrenzungsleuchten mitleuchten oder ggf. als alleinige Begrenzungsleuchten dienen können. Wenn, dann müsste das eigentlich direkt die StVZO hergeben.
Wenn durch die Box ein Verhalten erzeugt wird, was den Regelungen der StVZO entspricht, könnte natürlich trotzdem formell die BE erlöschen, weil das nicht dem Verhalten entspricht, mit dem es die Typzulassung gegeben hat. Aber es müsste eigentlich leicht beim Verkehrsamt oder der entsprechenden Prüforganisation eingetragen werden können.
Oder man fährt damit "schwarz", weil es dank des regelkonformen Verhaltens auch für jeden Fachkundigen (Rennleitung) legal aussieht und somit niemals beanstandet werden wird.
Das halte ich (im Gegensatz zu den oben erwähnten LED-Leuchtmitteln) für vertretbar.