Beiträge von Wannabe

    ....und schon wieder so ein dünnes Lenkrad, man die Japsen müssen ja kleine Hände/Finger haben :D

    Was habt ihr eigentlich immer alle mit dem Lenkrad?


    Ich habe noch in keinem Auto ein dickeres in der Hand gehabt, soweit ich mich erinnere.
    Und falls doch, fehlt es mir jetzt zumindest nicht. Überhaupt nicht. Ist mir nicht einmal in den Sinn gekommen, wie dünn doch das Lenkrad ist.

    Nur um dieser eingeschnappten Antwort etwas entgegen zu bringen:
    Aus technischer Sicht ist Lars seine Beschreibung absolut zutreffend.


    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist halt immer wieder diese verdammte Praxis, die einem einen Strich durch die Rechnung macht.

    Ich muss niemanden überzeugen.


    Ich freue mich einfach, dass meine Handy mit Adapter schneller lädt als ohne (fast so schnell wie mit Schnellladenetzteil).
    Vielleicht ist mein MZD ja auch ein Ausreisser.


    Aber was nicht sein darf, kann ja nicht sein.

    @Wannabe - Nochmal für dich. Natürlich haben die Komponenten der Lichtanlage eine Zulassung, dass bestreitet niemand. Es geht lediglich darum das diese nicht "zusammen" verwendet werden dürfen.


    Und noch eins. Ich habe dich nicht angemacht. Da ich dich nicht kenne, also ergo auch nicht weiß wie du aussiehst, will ich dich auch nicht anmachen. Vielleicht lernen wir uns ja mal kennen und ich entscheide spontan mich für das gleiche Geschlecht zu interessieren. Man(n) weiß ja nie! ;)


    Du bist ja voll lustig!

    Weil die aktiven Komponenten in der Typgenehmigung nicht zusammen eingeschaltet sind! Ist das denn so schwer zu verstehen.
    Wenn ich deiner Argumentation folgen würde, dann dürfte ich auch mit Fernlicht durch die Ortschaft fahren.


    Lies nochmal den Satz, den du von mir zitiert hast und setze ihn in Beziehung zu dem, was du dazu geschrieben hast.


    "Warum sollte eine Lichtanlage [..] die so wie von der STVZO verlangt funktioniert, unzulässig sein?"


    Und was ich zur Typzulassung und zum möglicherweise formellen Erlöschen geschrieben habe, hast du wahrscheinlich auch überlesen.


    Ich frage mich nur, warum man in diesem Forum heftig angemacht wird, wenn man jemanden darauf hinweist, dass LED-Leuchtmittel für die Kennzeichenbeleuchtung nicht zugelassen sind, aber eine Anpassung, die (vermutlich, ich muß nochmal die StVZO in diesem Punkt gründlich auswringen) sogar zulassungsfähig (per einfacher Eintragung) wäre, soll plötzlich mega verwerflich sein.

    Die Verschaltung der Pins, damit das Handy auf Schnellladung schaltet ist eine Sache. Die andere Sache ist der Strom, den der Port in der Lage ist zu liefern. Wenn da nur <1A raus kommen können, kann Dein Handy über den entsprechend verschalteten Adapter noch so oft 1,5A anfordern. Der hier besprochene Adapter schnappt sich anscheinend den Strom von zwei limitierten Ports und stellt ihn einem Gerät zur Verfügung. Das könnte schon eher klappen.


    Das ist ja der Trick.
    Die Strombegrenzung besteht darin, dass die Ports "behaupten" nicht mehr liefern zu können.
    Dadurch wird der Verbraucher dazu gebracht seine Stromaufnahme zu begrenzen.
    Sonst würde das Handy mit Adapter ja nicht schneller laden können als ohne.