Update:
Ich habe heute vom Mazda Motors Kundeninformationszentrum telefonisch nochmal die Bestätigung erhalten, dass nach vorne gerichtete Juniorsitze nur mit aktiviertem Airbag, rückwärtsgerichtete Babysitze nur bei deaktiviertem Airbag betrieben werden dürfen. Diese Aussage entspricht dem, was ich mir wünsche - einen aktivierten Airbag. Im Handbuch des Fahrzeugs steht, dass dies auch zulässig ist. Dort steht hingegen nicht, dass der Betrieb ohne Airbag unzulässig ist (wie Mazda mir sagt). So ganz traue ich dieser Aussage daher nicht. Allerdings finde ich auch das Handbuch schwer verständlich, wenn es um die Interpretation von Details geht.
Nun habe ich den Fall geschildert, dass ich bei Installation eines Juniorsitzes die Aktivierung des Airbags nicht realisieren kann. Veräppeln des Systems habe ich nicht angeführt, denn dies könnte versicherungstechnisch bei einem Unfall relevant werden. Die Stellungnahme von Mazda Motors lautet: Technische Änderungen am Airbagsystem und dessen Funktionsweise sind aus zulassungsrechtlichen Gründen untersagt. Heißt: Anpassungen werden nicht vorgenommen, da verboten. Auf meine Aussage hin, dass ich das Fahrzeug dann ja nicht benutzen könnte, da ich mein Kind transportieren muss und dies im Rahmen des Kaufes eine Grundlage war (bei Isofix-Ankern, Handbucheintrag, geprüften Sitzen etc. muss ich ja davon ausgehen können, dass ich ein Kind entsprechend der gängigen Sicherheitsvorschriften transportieren kann), wurde mir mitgeteilt, dass dieser Zustand kein Mangel sei. Zudem wäre mein Händler in diesem Fall Ansprechpartner.
Den Händler habe ich soeben kontaktiert, kann hierzu aber noch nichts weiter berichten. Man wird mich in den kommenden Tagen kontaktieren.
Ziemlicher Dämpfer jedenfalls für mich, ergo: kein Grinsen im Gesicht.